Camping in Europa
Unsere Erfahrungen und Tipps für entspannte Reisen mit dem Wohnmobil.
Mit dem Wohnmobil durch Europa zu reisen, ist erstaunlich unkompliziert – wenn man die Besonderheiten der einzelnen Länder kennt. Wo dürfen wir übernachten, wie funktionieren Stellplätze und was müssen wir bei Maut, Umweltzonen oder der Versorgung beachten? Hier teilen wir unsere Erfahrungen aus zahlreichen Reisen durch Europa.
🇧🇪 Belgien · 🇩🇰 Dänemark · 🇩🇪 Deutschland · 🇫🇷 Frankreich · 🇮🇹 Italien ·
🇱🇮 Liechtenstein · 🇱🇺 Luxemburg · 🇳🇱 Niederlande · 🇳🇴 Norwegen · 🇦🇹 Österreich ·
🇵🇱 Polen · 🇵🇹 Portugal · 🇸🇪 Schweden · 🇨🇭 Schweiz · 🇪🇸 Spanien · 🇨🇿 Tschechien
Vor der Reise kurz prüfen
Übernachten
Portugal besitzt ein wachsendes Netz aus Campingplätzen, kommunalen Wohnmobilstellplätzen und einfachen Ver- und Entsorgungsstationen. Offizielle Wohnmobilstellplätze werden als Área de Serviço para Autocaravanas oder kurz ASA bezeichnet.
Besonders an der Atlantikküste und in beliebten Urlaubsregionen sind viele frühere Übernachtungsplätze inzwischen gesperrt. Höhenbegrenzungen, Wohnmobilverbote und nächtliche Kontrollen kommen dort regelmäßig vor.
Freies stehen und Parken
Außerhalb von Schutzgebieten darf in einem ordnungsgemäß zugelassenen Wohnmobil grundsätzlich bis zu 48 Stunden innerhalb derselben Gemeinde übernachtet werden. Voraussetzung ist, dass das Parken erlaubt ist, keine örtliche Regelung dagegenspricht und das Fahrzeug vollständig im Parkmodus bleibt.
In Natura-2000-Gebieten, geschützten Landschaften und Bereichen mit Küstenschutzplan ist das Übernachten außerhalb ausdrücklich zugelassener Plätze verboten. Das betrifft viele attraktive Parkplätze unmittelbar am Meer.
Als Übernachtung gilt der Aufenthalt im Wohnmobil zwischen 21 und 7 Uhr. Markise, Tisch, Stühle, Grill, Auffahrkeile und andere Campingausstattung sollten nur auf dafür vorgesehenen Stell- oder Campingplätzen genutzt werden. Abwasser und Toiletteninhalt dürfen ausschließlich an zugelassenen Stationen entsorgt werden.
Gemeinden dürfen zusätzliche Einschränkungen, kürzere Aufenthaltszeiten oder vollständige Übernachtungsverbote festlegen. Die Beschilderung vor Ort hat deshalb immer Vorrang.
Ver- und Entsorgung
Auf vielen Hafenstellplätzen und Campingplätzen stehen Strom, Frischwasser sowie Möglichkeiten zur Entleerung von Grau- und Schwarzwasser zur Verfügung. Die Infrastruktur ist insgesamt sehr gut, kann außerhalb der Hauptsaison jedoch eingeschränkt sein.
Maut und Brücken
Portugal besitzt sowohl klassische Mautstrecken mit Zahlstationen als auch vollständig elektronische Autobahnabschnitte. Die Art der Bezahlung wird an der Einfahrt angezeigt. Auf klassischen Strecken wird ein Ticket gezogen und bei der Ausfahrt bezahlt.
Für ausländische Fahrzeuge ohne portugiesischen Transponder ist EasyToll die einfachste Lösung. Dabei werden das Kennzeichen und eine Kredit- oder Debitkarte miteinander verknüpft. Die anfallende Maut wird anschließend automatisch von der Karte abgebucht. Eine EasyToll-Registrierung gilt 30 Tage.
Alternativ können je nach Reiseroute eine vorausbezahlte TollCard oder ein zeitlich begrenztes Mautprodukt genutzt werden. Wer einen kompatiblen europäischen Mauttransponder besitzt, sollte vor der Reise prüfen, ob dieser auch auf portugiesischen Autobahnen akzeptiert wird.
Die Fahrzeugklasse richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Achsen und der Höhe über der Vorderachse. Viele größere Wohnmobile werden deshalb nicht wie ein gewöhnlicher Pkw abgerechnet.
Mautfreie Alternativstrecken führen häufig durch Ortschaften und können deutlich mehr Zeit beanspruchen. In Google Maps lässt sich „Mautstraßen vermeiden“ aktivieren. Die vorgeschlagene Route sollte trotzdem kontrolliert werden.
Kennzeichenregistrierung
Wer elektronische Mautstrecken nutzt, sollte das ausländische Kennzeichen vorab bei EasyToll oder einem anderen zugelassenen Bezahlsystem registrieren. Ohne gültige Zuordnung können die elektronisch erfassten Mautbeträge nicht regulär abgebucht werden und zusätzliche Gebühren entstehen.
Umweltzonen
In Lissabon besteht die derzeit einzige klassische Umweltzone Portugals. Sie ist in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Mindestabgasnormen unterteilt. Eine Umweltplakette oder vorherige Registrierung ausländischer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.
Fahrradträger
Ragt die Ladung über den hinteren Fahrzeugumriss hinaus, muss sie in Portugal mit einer zugelassenen rot-weißen Warntafel gekennzeichnet werden. Die in Spanien oder Italien vorgeschriebenen Tafeln sind nicht automatisch baugleich mit der portugiesischen Ausführung. Vor der Reise sollte deshalb geprüft werden, ob die verwendete Warntafel auch für Portugal zugelassen ist.
Die Fahrräder dürfen seitlich nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Eine zusätzliche Bandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Im öffentlichen Raum müssen Hunde unter der Kontrolle ihrer Begleitperson bleiben. Vorgeschrieben ist mindestens ein Halsband oder Brustgeschirr mit Kontaktdaten des Halters. Je nach Gemeinde, Rasse und örtlicher Regelung können Leine und Maulkorb vorgeschrieben sein.
An bewachten Badestränden sind Hunde während der Badesaison häufig nicht erlaubt. Außerhalb der Saison oder an ausdrücklich ausgewiesenen Hundestränden gelten die örtlichen Regeln. Entsprechende Schilder sollten immer beachtet werden.
Unser Fazit
Besonders gut gefallen haben uns die Stellplätze an den dänischen Yachthäfen. Sie liegen häufig direkt am Wasser, bieten eine gute Infrastruktur und sind ideale Ausgangspunkte, um die Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu entdecken.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Gasflaschen werden in Portugal normalerweise nicht getauscht. Bei einem längeren Aufenthalt kann eine portugiesische Flasche von Anbietern wie Galp, Repsol, Rubis oder OZ Energia übernommen und anschließend im jeweiligen Händlernetz getauscht werden. Empfehlenswert ist eine Propanflasche, da Propan auch bei niedrigen Temperaturen zuverlässig funktioniert.
LPG-Tankstellen: Autogas wird als GPL Auto angeboten und ist in vielen Regionen erhältlich. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird überwiegend der Euronozzle-Adapter benötigt. Da vereinzelt noch andere Anschlüsse vorkommen, empfiehlt sich ein europäisches LPG-Adapterset.
Portugiesische Tauschflasche: Viele portugiesische Propanflaschen besitzen einen POL-Anschluss. Für Truma Gasfilter wird normalerweise ein G.10-Hochdruckschlauch benötigt. Da einzelne Flaschensysteme abweichen, sollte der Anschluss vor der Übernahme geprüft werden.
Portugal kompakt
Notruf: 112
Landesvorwahl: +351
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Ja, auf vielen Autobahnen
Kennzeichenregistrierung: Für elektronische Mautstrecken erforderlich
Umweltplakette: Nein
Fahrradträger-Warntafel: Bei überstehender Ladung erforderlich
Maximale freie Übernachtung: 48 Stunden je Gemeinde
Freies Übernachten in Schutzgebieten: Verboten
Leinenpflicht: Abhängig von Ort, Gemeinde und Hund
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Área de Serviço para Autocaravanas – Wohnmobilstellplatz
ASA – Abkürzung für Wohnmobilstellplatz
Parque de autocaravanas – Wohnmobilparkplatz
Parque de campismo – Campingplatz
Estação de serviço – Servicestation
Área de serviço – Rast- oder Servicestation
Despejo de águas cinzentas – Grauwasserentsorgung
Despejo de sanita química – Toilettenentsorgung
Água potável – Trinkwasser
Abastecimento de água – Wasser auffüllen
Lavagem self-service – SB-Waschanlage
Lavagem de pesados – Lkw-Waschanlage
Lavagem de autocaravanas – Wohnmobilwäsche
Garrafa de gás – Gasflasche
GPL Auto – Autogas
🇧🇪 Belgien - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Belgien bietet eine gute Mischung aus Campingplätzen, kommunalen Wohnmobilstellplätzen und einfachen Übernachtungsplätzen. Besonders in Flandern, an der Nordseeküste und rund um touristische Städte ist die Infrastruktur gut ausgebaut.
In Wallonien und den Ardennen gibt es ebenfalls Stellplätze, die Abstände zwischen geeigneten Ver- und Entsorgungsstationen können dort jedoch größer sein. Offizielle Wohnmobilstellplätze werden auf Niederländisch häufig als Camperplaats und auf Französisch als Aire de camping-car bezeichnet.
Freies stehen und Parken
Das Übernachten im Wohnmobil ist außerhalb offizieller Stell- und Campingplätze nicht landesweit einheitlich geregelt. Gemeinden können das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen begrenzen oder vollständig verbieten.
Ist das Parken erlaubt und besteht kein örtliches Übernachtungsverbot, wird eine einzelne Nacht im vollständig abgestellten Fahrzeug teilweise geduldet. Ein allgemeiner Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Das Fahrzeug sollte vollständig im Parkmodus bleiben. Das bedeutet:
keine Markise ausfahren
keine Stühle oder Tische aufstellen
keine Keile oder Hubstützen verwenden
die Trittstufe nicht ausgeklappt lassen
keinen Grill oder andere Campingausstattung aufstellen
In Naturschutzgebieten, Wäldern, Dünen und unmittelbar an Stränden sollte ausschließlich auf ausgewiesenen Plätzen übernachtet werden. An der belgischen Küste werden Park- und Übernachtungsverbote für Wohnmobile häufig kontrolliert.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen befinden sich auf vielen Campingplätzen und offiziellen Wohnmobilstellplätzen. Einige Gemeinden stellen zusätzlich einfache Servicestationen zur Verfügung.
- Üblicherweise angeboten werden:
- Frischwasser
- Entleerung der Toilettenkassette
- Entsorgung von Grauwasser
- Stromanschluss
- Müllentsorgung
Nicht jede Station ist frei zugänglich. Teilweise ist die Nutzung nur für Übernachtungsgäste möglich oder wird über einen Automaten bezahlt. Kartenzahlung ist weit verbreitet, trotzdem kann etwas Bargeld für kleinere Stellplätze und Versorgungsautomaten hilfreich sein.
Maut und Brücken
Für Wohnmobile besteht in Belgien keine allgemeine Autobahn- oder Straßenmaut.
Eine Ausnahme ist der Liefkenshoektunnel bei Antwerpen. Die Höhe der Gebühr richtet sich unter anderem nach der Fahrzeughöhe. Fahrzeuge ab drei Metern werden einer höheren Tarifklasse zugeordnet.
Die belgische kilometerabhängige Maut Viapass gilt grundsätzlich für Fahrzeuge, die für den Gütertransport bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen. Als Wohnmobil der Fahrzeugklasse M zugelassene Fahrzeuge fallen normalerweise nicht darunter.
Bei schweren Wohnmobilen sollte die Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein geprüft werden. Ist das Fahrzeug weiterhin als Nutzfahrzeug der Klasse N zugelassen, kann eine Mautpflicht bestehen.
Kennzeichenregistrierung
Für die allgemeine Einreise nach Belgien ist keine Registrierung des Kennzeichens erforderlich.
Eine Registrierung wird jedoch für die Umweltzonen von Brüssel, Antwerpen und Gent benötigt. Jede Stadt beziehungsweise Region betreibt ein eigenes System. Eine Registrierung gilt deshalb nicht automatisch für die anderen belgischen Umweltzonen.
Deutsche Fahrzeuge müssen vor der Einfahrt separat registriert werden:
Brüssel über das Portal der Region Brüssel-Hauptstadt
Antwerpen über „Slim naar Antwerpen“
Gent über das Portal der Stadt Gent
Die Registrierung ist für Fahrzeuge, welche die jeweiligen Abgasvorgaben erfüllen, kostenlos. Benötigt werden normalerweise der Fahrzeugschein sowie Angaben zur Kraftstoffart, Erstzulassung und Abgasnorm.
Die Registrierung sollte rechtzeitig vor der Einfahrt erfolgen. In Antwerpen und Gent kann sie zwar spätestens am Tag nach der Einfahrt nachgeholt werden, eine Einfahrt vor der Bestätigung erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
Umweltzonen
In Belgien bestehen Umweltzonen in Brüssel, Antwerpen und Gent. Die Zufahrten werden mit Kameras kontrolliert.
Brüssel: Die Umweltzone umfasst nahezu die gesamte Region Brüssel-Hauptstadt. Seit dem 1. Januar 2026 erfüllen Diesel-Fahrzeuge mit Euro 5 und Benzinfahrzeuge mit Euro 2 die regulären Einfahrtsbedingungen nicht mehr. Ausländische Fahrzeuge müssen kostenlos registriert werden. Die Registrierung ist fünf Jahre gültig, solange sich das Kennzeichen nicht ändert. Für nicht zugelassene Fahrzeuge können je nach Fahrzeug und Situation ein Tagespass oder eine Ausnahmegenehmigung infrage kommen.
Antwerpen: Die Umweltzone umfasst die Innenstadt und Teile des linken Scheldeufers. Ausländische Fahrzeuge müssen vor der Einfahrt registriert werden. Diesel-Fahrzeuge ab Euro 5 und Benzinfahrzeuge ab Euro 2 dürfen regulär einfahren. Für bestimmte ältere Fahrzeuge können Tagespässe oder zeitlich begrenzte Genehmigungen angeboten werden.
Gent: Die Umweltzone umfasst den Bereich innerhalb des Stadtrings R40. Ausländische Fahrzeuge müssen separat registriert werden. Diesel-Fahrzeuge ab Euro 5 und Benzinfahrzeuge ab Euro 2 dürfen regulär einfahren. Für ältere Fahrzeuge stehen abhängig von der Abgasnorm kostenpflichtige Genehmigungen oder Tagespässe zur Verfügung.
Eine deutsche Umweltplakette wird in Belgien nicht anerkannt und ersetzt keine Registrierung. Vor jeder Städtereise sollte die Zulässigkeit über das jeweilige offizielle Prüfportal kontrolliert werden.
Fahrradträger
Die Ladung aus Fahrrädern oder vergleichbaren Zweirädern darf höchstens 50 Zentimeter über das hintere Fahrzeugende hinausragen. Dabei zählt die gesamte Kombination aus Fahrzeug, Träger und Ladung.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt der Hund:
einen Mikrochip
einen gültigen EU-Heimtierausweis
eine gültige Tollwutimpfung
Die Kennzeichnung durch den Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein. Bei einer Erstimpfung gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 21 Tagen. Eine zusätzliche Bandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Eine landesweit einheitliche Leinenpflicht besteht nicht. Städte und Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen. Im öffentlichen Raum, in Naturschutzgebieten und in stark frequentierten Bereichen sollte der Hund grundsätzlich an der Leine geführt werden.
An der belgischen Nordseeküste unterscheiden sich die Regeln je nach Badeort, Strandabschnitt und Jahreszeit. Während der Badesaison sind Hunde an vielen bewachten Strandabschnitten zeitweise verboten oder nur angeleint erlaubt. Ausgewiesene Hundestrände und die örtliche Beschilderung sollten deshalb beachtet werden.
Unser Fazit
Belgien ist durch seine kurzen Entfernungen ideal für abwechslungsreiche Wohnmobilreisen. Historische Städte wie Brügge, Gent, Antwerpen und Brüssel lassen sich gut mit der Nordseeküste oder einer Tour durch die Ardennen verbinden.
Die Stellplatzinfrastruktur ist besonders in Flandern und an touristischen Orten gut ausgebaut. Beim freien Übernachten sollte man sich jedoch nicht allein auf Stellplatz-Apps verlassen, da viele Gemeinden eigene Park- und Übernachtungsregeln festlegen.
Die größte Besonderheit sind die Umweltzonen. Da Brüssel, Antwerpen und Gent jeweils ein eigenes Registrierungsportal nutzen, sollten die benötigten Anmeldungen bereits vor der Reise erledigt werden. Eine Registrierung für ganz Belgien gibt es nicht.
Für uns ist Belgien ein vielseitiges Reiseland, das sich sowohl für eine kurze Städtereise als auch für eine längere Rundreise eignet. Mit registriertem Kennzeichen und einem offiziellen Stellplatz lassen sich die Städte und Regionen entspannt entdecken.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Tauschflaschen werden normalerweise nicht in belgische Tauschsysteme übernommen. Für kurze Reisen ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Gasflaschen einzureisen.
LPG-Tankstellen: Autogas ist in Belgien vergleichsweise gut verfügbar. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise ein ACME-Adapter benötigt.
Belgische Tauschflasche: Belgische Gasflaschen können je nach Anbieter unterschiedliche Anschlüsse besitzen. Für fest eingebaute Druckregelanlagen wie MonoControl oder DuoControl wird häufig ein länderspezifischer Hochdruckschlauch mit Anschluss G.2 benötigt. Der konkrete Anschluss sollte vor dem Kauf der Flasche geprüft werden.
Belgien kompakt
Notruf: 112
Polizei ohne Notfall: 101
Landesvorwahl: +32
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Nein
Gebührenpflichtige Strecke: Liefkenshoektunnel bei Antwerpen
Kennzeichenregistrierung: Für Brüssel, Antwerpen und Gent jeweils separat
Umweltzonen: Brüssel, Antwerpen und Gent
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Maximaler Überstand von Fahrrädern: 50 Zentimeter
Leinenpflicht: Abhängig von Gemeinde, Ort und Jahreszeit
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Camperplaats – Wohnmobilstellplatz
Camperparking – Wohnmobilparkplatz
Kampeerautoterrein – Wohnmobilstellplatz
Camping oder Campingterrein – Campingplatz
Aire de camping-car – französische Bezeichnung für Wohnmobilstellplatz
Aire de services camping-car – Ver- und Entsorgungsstation
Servicepunt camper – Servicestation für Wohnmobile
Drinkwater oder Eau potable – Trinkwasser
Lozingspunt oder Vidange eaux usées – Abwasserentsorgung
Chemisch toilet oder Vidange cassette WC – Toilettenentsorgung
Zelfbedieningswasstraat – SB-Waschanlage
Lavage poids lourds – Lkw-Waschanlage
Lavage camping-car – Wohnmobilwäsche
Gasfles oder Bouteille de gaz – Gasflasche
LPG oder GPL – Autogas
🇩🇰 Dänemark - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Dänemark ist sehr gut auf Wohnmobile eingestellt. Besonders an Yachthäfen und in Küstenorten gibt es zahlreiche offizielle Stellplätze. Auch viele Campingplätze bieten eigene Bereiche für Wohnmobile.
Freies stehen und Parken
Auf öffentlichen Park- und Rastplätzen darf im Wohnmobil übernachtet werden, sofern Schilder oder örtliche Regelungen es nicht verbieten. Das Fahrzeug muss dabei vollständig im Parkmodus bleiben, dass heißt auch keine Keile oder Hubstützen, auhc die Trittsufe sollte nicht draussen sein.
Das dänische Jedermannsrecht gilt nur für ausgewiesene Zelt- und Naturlagerplätze – nicht für Wohnmobile.
Ver- und Entsorgung
Auf vielen Hafenstellplätzen und Campingplätzen stehen Strom, Frischwasser sowie Möglichkeiten zur Entleerung von Grau- und Schwarzwasser zur Verfügung. Die Infrastruktur ist insgesamt sehr gut, kann außerhalb der Hauptsaison jedoch eingeschränkt sein.
Maut und Brücken
Eine allgemeine Straßenmaut gibt es nicht. Gebühren fallen hauptsächlich für die Storebælt- und die Øresundbrücke an. Für eine einzelne Überfahrt genügt ein Online-Ticket oder die Bezahlung vor Ort. Wer über die Øresundbrücke nach Schweden und wieder zurückfährt, kann mit ØresundGO deutlich sparen.
Kennzeichenregistrierung
Die dauerhafte Kennzeichenzahlung von Brobizz steht deutschen Privatfahrzeugen derzeit nicht zur Verfügung. Für die Storebæltbrücke kann vorab ein digitales Ticket mit dem Kennzeichen gekauft werden. Bei ØresundGO lässt sich das Fahrzeug für die automatische Abrechnung registrieren.
Umweltzonen
In Kopenhagen, Frederiksberg, Odense, Aarhus und Aalborg gelten Umweltzonen. Neuere Fahrzeuge müssen in der Regel nicht registriert werden. Bei älteren Dieselfahrzeugen sollte vor der Einfahrt geprüft werden, ob eine Registrierung oder ein Partikelfilternachweis erforderlich ist.
Fahrradträger
Fahrräder und Träger müssen sicher befestigt sein. Kennzeichen, Rückleuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt werden; andernfalls werden eine Wiederholung des Kennzeichens und eine zusätzliche Beleuchtung benötigt. Bei Fähren sollte die zusätzliche Fahrzeuglänge korrekt angegeben werden.
Reisen mit Hund
Für die Einreise werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. An Stränden gilt vom 1. April bis 30. September Leinenpflicht, in Wäldern grundsätzlich ganzjährig – ausgenommen entsprechend gekennzeichnete Hundewälder.
Unser Fazit
Besonders gut gefallen haben uns die Stellplätze an den dänischen Yachthäfen. Sie liegen häufig direkt am Wasser, bieten eine gute Infrastruktur und sind ideale Ausgangspunkte, um die Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu entdecken.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Stahl- und ALUGAS-Flaschen können in der Regel weder getauscht noch befüllt werden.
LPG-Tankstellen: Nur vereinzelt vorhanden. Für Tankgasflaschen wird ein Dish-Adapter benötigt.
Dänische Tauschflasche: Meist wird ein G.8-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt. Achtung: Es gibt unterschiedliche Flaschensysteme.
Dänemark kompakt
Notruf: 112
Polizei ohne Notfall: +45 114
Landesvorwahl: +45
Währung: Dänische Krone
Allgemeine Straßenmaut: Nein
Umweltzonen: Kopenhagen, Frederiksberg, Odense, Aarhus und Aalborg
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Leinenpflicht am Strand: 1. April bis 30. September
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Autocamperplads – Wohnmobilstellplatz
Autocamper parkering – Wohnmobilparkplatz
Lystbådehavn oder Marina – Yachthafen
Havneplads – Hafenstellplatz
Campingplads – Campingplatz
Tømningsstation – Entsorgungsstation
Bilvask selvbetjening – SB-Autowäsche
Autocamper vask – Wohnmobilwäsche
🇩🇪 Deutschland - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Deutschland verfügt über zahlreiche Wohnmobilstell- und Campingplätze. Im europäischen Vergleich ist die Infrastruktur dennoch ausbaufähig – besonders kostenlose oder frei zugängliche Angebote sind eher selten.
Freies stehen und Parken
Eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt, wenn das Parken an dieser Stelle zulässig ist. Campingverhalten wie Markise, Möbel, Keile oder Hubstützen ist dabei nicht gestattet. Für einen längeren Aufenthalt sollte ein offizieller Stell- oder Campingplatz genutzt werden.
Ver- und Entsorgung
Öffentliche Ver- und Entsorgungsstationen fehlen vielerorts. Grau- und Schwarzwasser können häufig nur auf Stell- oder Campingplätzen entsorgt werden. Auch Frischwasser ist in der Regel kostenpflichtig und teilweise nur für Übernachtungsgäste verfügbar.
Maut und Brücken
Eine allgemeine Straßenmaut gibt es nicht. Gebühren fallen hauptsächlich für die Storebælt- und die Øresundbrücke an. Für eine einzelne Überfahrt genügt ein Online-Ticket oder die Bezahlung vor Ort. Wer über die Øresundbrücke nach Schweden und wieder zurückfährt, kann mit ØresundGO deutlich sparen.
Kennzeichenregistrierung
Eine Registrierung des Kennzeichens für die Nutzung deutscher Autobahnen ist nicht notwendig. Auch eine Mautbox wird für privat genutzte Wohnmobile nicht benötigt.
Umweltzonen
In Deutschland bestehen derzeit noch 35 Umweltzonen:
Baden-Württemberg: Ludwigsburg und Umgebung, Pforzheim und Stuttgart
Bayern: Augsburg, München und Regensburg
Berlin und Bremen: Berlin und Bremen
Hessen: Darmstadt, Frankfurt am Main, Limburg, Marburg, Offenbach und Wiesbaden
Niedersachsen: Osnabrück
Nordrhein-Westfalen: Aachen, Bonn, Dinslaken, Düsseldorf, Eschweiler, Hagen, Köln, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Overath, Remscheid, Siegen, Wuppertal sowie die gemeinsame Umweltzone Ruhrgebiet
Sachsen: Leipzig
Sachsen-Anhalt: Halle und Magdeburg
Eine grüne Umweltplakette erhalten in der Regel Dieselfahrzeuge ab Euro 4, Diesel mit Euro 3 und anerkanntem Partikelfilter sowie Benzinfahrzeuge ab Euro 1 mit geregeltem Katalysator. Auch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge werden der grünen Schadstoffgruppe zugeordnet.
Ausländische Fahrzeuge benötigen ebenfalls eine deutsche Umweltplakette. Diese kann vor der Reise online bestellt oder in Deutschland bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, Zulassungsstellen und autorisierten Werkstätten gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere gekauft werden.
In Stuttgart, München und auf einzelnen Straßen in Darmstadt gelten zusätzliche Diesel-Fahrverbote, die trotz grüner Plakette beachtet werden müssen. Vor der Einfahrt sollte deshalb die aktuelle Regelung geprüft werden.
Fahrradträger
Fahrräder und Träger müssen sicher befestigt sein. Kennzeichen, Rückleuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt werden; andernfalls werden eine Wiederholung des Kennzeichens und eine zusätzliche Beleuchtung benötigt. Bei Fähren sollte die zusätzliche Fahrzeuglänge korrekt angegeben werden.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Land werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Im Fahrzeug muss der Hund ausreichend gesichert sein.
Leinenpflicht, Brut- und Setzzeiten sowie Regelungen für Schutzgebiete und bestimmte Hunderassen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. In Naturschutzgebieten, Nationalparks, Wäldern und an Stränden können zusätzliche Vorschriften oder ganzjährige Leinenpflichten gelten. Die Beschilderung vor Ort sollte deshalb unbedingt beachtet werden.
Unser Fazit
Deutschland bietet viele Stellplätze, bei der frei zugänglichen Ver- und Entsorgung besteht jedoch deutlicher Nachholbedarf. Wer unterwegs Wasser benötigt oder entsorgen muss, sollte passende Stationen frühzeitig in die Route einplanen.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Ausländische Gasflaschen werden normalerweise nicht getauscht. Vereinzelt können eigene Flaschen bei spezialisierten Füllstationen befüllt werden. Ob ausländische Flaschen angenommen werden, sollte vorher erfragt werden.
LPG-Tankstellen: Weit verbreitet. Für fest eingebaute Gastanks wird in Deutschland der ACME-Fülladapter benötigt. Lose Gas- und Tankflaschen dürfen an öffentlichen LPG-Tankstellen nicht selbst befüllt werden.
Deutsche Tauschflasche: Bei längerem Aufenthalt kann eine graue Eigentumsflasche gekauft und anschließend bei vielen Händlern getauscht werden. Eine endgültige Rückgabe gegen Erstattung ist nicht möglich. Für Truma Gasfilter wird meist ein G.12-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt.
Deutschland kompakt
Notruf: 112
Polizei: 110
Landesvorwahl: +49
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Nein
Umweltplakette: In Umweltzonen erforderlich
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Leinenpflicht: Je nach Bundesland und Gemeinde
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Wohnmobilstellplatz – offizieller Stellplatz
Reisemobilhafen – größerer Wohnmobilstellplatz
Campingplatz – Campingplatz
Ver- und Entsorgungsstation – Wasser und Entsorgung
SB-Waschbox – Selbstbedienungswäsche
Lkw-Waschanlage – Waschanlage für große Fahrzeuge
Wohnmobilwäsche – spezielle Camperwäsche
🇫🇷 Frankreich - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Frankreich gehört zu den wohnmobilfreundlichsten Ländern Europas. In vielen Orten gibt es kommunale Stellplätze, einfache Übernachtungsplätze und Campingplätze. Besonders verbreitet sind sogenannte Aires de Camping-Car.
Top-Plätze findet man auch bei Camping-Car Park für kleines Geld. Der digitale Zugang erfolgt über die App und einen persönlichen PIN. Wasser, Entsorgung und häufig auch Strom sind im Übernachtungspreis enthalten.
Freies stehen und Parken
Wohnmobile dürfen grundsätzlich wie andere Fahrzeuge parken, sofern Schilder oder örtliche Regelungen es nicht verbieten. Beim Übernachten muss das Fahrzeug vollständig im Parkmodus bleiben: keine Markise, keine Möbel, keine Keile, keine Hubstützen und keine ausgefahrene Trittstufe.
Besonders an Küsten, Stränden und touristischen Orten bestehen häufig lokale Verbote oder Höhenbegrenzungen. Die Beschilderung vor Ort ist daher entscheidend.
Ver- und Entsorgung
Frankreich verfügt über ein sehr dichtes Netz an Ver- und Entsorgungsstationen. Diese befinden sich auf Stellplätzen, Campingplätzen, an Supermärkten oder als separate Aire de Service Camping-Car.
Wichtig: Eine Aire de Service ist in erster Linie eine Versorgungsstation und nicht automatisch ein erlaubter Übernachtungsplatz. Wasser oder Strom werden teilweise per Bankkarte, Münzen oder Jetons bezahlt, oftmals aber kostenlos.
Maut und Brücken
Maut und Fahrzeugklassen
Die meisten französischen Autobahnen sind mautpflichtig. Die Einstufung richtet sich nach Gesamthöhe, zulässigem Gesamtgewicht und Anzahl der Achsen.
Klasse 2: Wohnmobile zwischen zwei und drei Metern Höhe mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse 3: Wohnmobile mit zwei Achsen, die mindestens drei Meter hoch sind oder mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.
Klasse 4: Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 Tonnen mit mindestens drei Achsen.
Dachaufbauten oder Ladung können zu einer falschen automatischen Einstufung führen. In diesem Fall sollte direkt an der Mautstation die Ruftaste gedrückt werden. Eine Mautbox ist nicht vorgeschrieben, bei häufigen Autobahnfahrten aber praktisch.
Maut ohne Schranken
Auf einigen Autobahnen, darunter die A13, A14 und A79, wird die Maut ohne Schranken über das Kennzeichen erfasst. Ohne Mautbox muss sie innerhalb von 72 Stunden über die Internetseite des jeweiligen Betreibers bezahlt werden. Das Kennzeichen sollte dabei sorgfältig eingegeben werden.
Angles Morts
Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen in Frankreich drei gut sichtbare Angles-Morts-Warnaufkleber: jeweils einen auf beiden Fahrzeugseiten und einen am Heck. Die Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Wohnmobile mit genau 3,5 Tonnen benötigen die Aufkleber nicht.Maut und Fahrzeugklassen
Die meisten französischen Autobahnen sind mautpflichtig. Die Einstufung richtet sich nach Gesamthöhe, zulässigem Gesamtgewicht und Anzahl der Achsen.
Klasse 2: Wohnmobile zwischen zwei und drei Metern Höhe mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse 3: Wohnmobile mit zwei Achsen, die mindestens drei Meter hoch sind oder mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.
Klasse 4: Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 Tonnen mit mindestens drei Achsen.
Dachaufbauten oder Ladung können zu einer falschen automatischen Einstufung führen. In diesem Fall sollte direkt an der Mautstation die Ruftaste gedrückt werden. Eine Mautbox ist nicht vorgeschrieben, bei häufigen Autobahnfahrten aber praktisch.
Maut ohne Schranken
Auf einigen Autobahnen, darunter die A13, A14 und A79, wird die Maut ohne Schranken über das Kennzeichen erfasst. Ohne Mautbox muss sie innerhalb von 72 Stunden über die Internetseite des jeweiligen Betreibers bezahlt werden. Das Kennzeichen sollte dabei sorgfältig eingegeben werden.
Angles Morts
Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen in Frankreich drei gut sichtbare Angles-Morts-Warnaufkleber: jeweils einen auf beiden Fahrzeugseiten und einen am Heck. Die Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Wohnmobile mit genau 3,5 Tonnen benötigen die Aufkleber nicht.
Kennzeichenregistrierung
Eine allgemeine Registrierung des Kennzeichens ist in Frankreich nicht erforderlich. Für Autobahnen mit schrankenloser Maut kann das Kennzeichen jedoch vorab beim jeweiligen Betreiber hinterlegt werden.
Bei Sanef lassen sich das Kennzeichen und eine Kreditkarte für die automatische Bezahlung registrieren. Für die A79 bietet Aliae ebenfalls eine Kennzeichenregistrierung sowie die vorherige Bezahlung an. Das schützt davor, die Zahlungsfrist von 72 Stunden zu übersehen.
Umweltzonen
In zahlreichen Städten und Metropolregionen gelten Umweltzonen. Dafür wird die gelbe französische Crit’Air-Plakette benötigt – auch bei ausländischen Fahrzeugen. Die Plakette sollte ausschließlich über die offizielle französische Internetseite bestellt werden.
Welche Crit’Air-Klassen einfahren dürfen, wird örtlich geregelt und kann sich verändern. Zusätzlich können bei hoher Luftverschmutzung vorübergehende Einschränkungen gelten. Vor der Fahrt in größere Städte sollte die aktuelle Regelung geprüft werden.
Fahrradträger
Fahrräder und Träger müssen sicher befestigt sein. Kennzeichen, Rückleuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt werden; andernfalls werden eine Wiederholung des Kennzeichens und eine zusätzliche Beleuchtung benötigt. Bei Fähren sollte die zusätzliche Fahrzeuglänge korrekt angegeben werden.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Land werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Im Fahrzeug muss der Hund ausreichend gesichert sein.
Hunde der französischen Kategorie 1 dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden – auch nicht zur Durchreise. Für Hunde der Kategorie 2 gelten besondere Auflagen. Leinenpflichten und Hundeverbote unterscheiden sich je nach Gemeinde, Strand und Schutzgebiet. In den Kernzonen einiger Nationalparks sind Hunde auch angeleint nicht erlaubt.
Unser Fazit
Frankreich macht das Reisen mit dem Wohnmobil angenehm unkompliziert. Stellplätze und Ver- und Entsorgungsstationen sind fast überall zu finden, viele Orte heißen Wohnmobile ausdrücklich willkommen und gutes Essen gehört ohnehin zu jeder Etappe. Wir lieben Frankreich, weil das Reisen dort einfach ist – und das Land einfach lecker schmeckt.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Ausländische Gasflaschen werden normalerweise nicht getauscht. Eine Befüllung ist nur vereinzelt bei spezialisierten Füllstationen möglich und sollte vorher erfragt werden.
LPG-Tankstellen: Gut verbreitet. Für fest eingebaute Gastanks wird in Frankreich der Dish-Fülladapter benötigt.
Französische Tauschflasche: Für längere Reisen eignet sich eine klassische 13-kg-Propanflasche von Butagaz. Die Marke verfügt über ein sehr dichtes Händlernetz. Für die Rückgabe und Erstattung der Kaution muss der Pfandbeleg aufbewahrt werden. Zum Anschluss an einen Truma Gasfilter wird ein französischer G.2-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt.
Frankreich kompakt
Notruf: 112
Polizei: 17
Rettungsdienst: 15
Feuerwehr: 18
Landesvorwahl: +33
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Ja
Umweltplakette: In Umweltzonen erforderlich
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Leinenpflicht: Je nach Gemeinde und Schutzgebiet
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Aire de Camping-Car – Wohnmobilstellplatz
Aire de Service Camping-Car – Ver- und Entsorgungsstation
Aire municipale – kommunaler Stellplatz
Camping municipal – kommunaler Campingplatz
Borne de services – Versorgungssäule
Vidange camping-car – Abwasserentsorgung
Station de lavage poids lourds – Waschanlage für große Fahrzeuge
Lavage camping-car – Wohnmobilwäsche
🇮🇹 Italien - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Italien bietet zahlreiche Campingplätze, private Stellplätze und kommunale Aree di Sosta. Die Ausstattung reicht vom einfachen Parkplatz bis zum vollständig ausgestatteten Wohnmobilstellplatz. Besonders an den Küsten und in beliebten Ferienregionen empfiehlt sich in der Hauptsaison eine Reservierung.
Freies stehen und Parken
Das Übernachten im geparkten Wohnmobil ist grundsätzlich erlaubt, sofern das Parken gestattet ist und keine örtlichen Verbote bestehen. Das Fahrzeug muss vollständig im Parkmodus bleiben: Es darf nur auf seinen Rädern stehen, keine Flüssigkeiten ableiten und nicht mehr Fläche als das Fahrzeug selbst beanspruchen.
Markise, Tisch, Stühle, Hubstützen oder andere Campingausstattung dürfen auf öffentlichen Parkflächen nicht verwendet werden. In Küstenorten, touristischen Regionen und Naturschutzgebieten gelten häufig zusätzliche Einschränkungen.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen findet man auf vielen Campingplätzen, ausgestatteten Stellplätzen und teilweise an Autobahnraststätten. Ein Camper Service kann ausschließlich der Ver- und Entsorgung dienen und erlaubt nicht automatisch eine Übernachtung.
Für Frischwasser sind eine Gießkanne, ein längerer Schlauch und verschiedene Wasseranschlüsse hilfreich.
Maut und Brücken
Die meisten italienischen Autobahnen sind mautpflichtig. Bei Fahrzeugen mit zwei Achsen wird die Klasse anhand der Höhe über der Vorderachse bestimmt:
- Klasse A: bis einschließlich 1,30 Meter
- Klasse B: über 1,30 Meter – darunter fallen gewöhnlich Wohnmobile
- Klassen 3, 4 und 5: richten sich nach der Anzahl der Achsen; bei einem Gespann werden die Anhängerachsen mitgezählt
Das zulässige Gesamtgewicht und die gesamte Fahrzeughöhe entscheiden bei einem zweiachsigen Wohnmobil nicht über die Mautklasse. Bezahlt werden kann je nach Spur mit Karte, Bargeld oder einer kompatiblen Mautbox.
Kennzeichenregistrierung
Eine allgemeine Kennzeichenregistrierung ist für italienische Autobahnen nicht erforderlich. Eine Mautbox kann die Durchfahrt erleichtern, ist aber nicht vorgeschrieben.
Wurde eine Maut nicht vollständig bezahlt, sollte sie möglichst schnell über den zuständigen Autobahnbetreiber beglichen werden. Autostrade per l’Italia bietet dafür auch eine Onlineanfrage an, wenn kein Beleg über die offene Maut vorliegt.
Umweltzonen
Italien besitzt keine einheitliche nationale Umweltplakette. In vielen Städten gibt es jedoch kameraüberwachte ZTL – Zone a Traffico Limitato. Diese befinden sich häufig in historischen Stadtzentren und dürfen nur zu bestimmten Zeiten oder mit einer Genehmigung befahren werden.
Daneben bestehen regionale Umweltbeschränkungen, insbesondere in Norditalien. Ein zulässiges Fahrzeug darf deshalb nicht automatisch in jede ZTL einfahren. Regelungen und Zufahrtszeiten sollten immer auf der offiziellen Internetseite der jeweiligen Stadt geprüft werden.
Für ausländische Fahrzeuge gibt es keine zentrale Registrierung. Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn eine Stadt für eine Ausnahmegenehmigung oder Zufahrt eine Registrierung verlangt. In Mailand betrifft dies beispielsweise bestimmte Genehmigungen für die Area B.
Fahrradträger
Fahrräder und Träger müssen sicher befestigt sein. Kennzeichen, Rückleuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt werden; andernfalls werden eine Kennzeichenwiederholung und zusätzliche Beleuchtung benötigt.
Für überstehende Fahrräder oder Heckträger sollte eine für Italien zugelassene Warntafel angebracht werden. Sie muss aus reflektierendem Metall bestehen, mindestens 50 × 50 Zentimeter groß sein und fünf rote sowie vier weiße Diagonalstreifen besitzen.
Nicht verwechseln: Die spanische Warntafel hat nur drei rote und drei weiße Streifen und ist in Italien nicht die richtige Ausführung. Praktisch ist eine beidseitige Wendetafel mit jeweils einer zugelassenen Seite für Italien und Spanien.
Reisen mit Hund
Für die Einreise werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Im Fahrzeug muss der Hund so gesichert werden, dass er den Fahrer nicht behindert.
In öffentlichen Bereichen gilt grundsätzlich Leinenpflicht; die Leine darf höchstens 1,50 Meter lang sein. Ein geeigneter Maulkorb muss mitgeführt und bei Bedarf oder auf Anweisung angelegt werden.
Einige italienische Gemeinden schreiben vor, beim Spaziergang eine Flasche Wasser mitzuführen und Hundeurin auf Gehwegen, historischen Pflasterflächen oder an Gebäuden sofort zu verdünnen. Da diese Vorschriften kommunal geregelt sind, empfehlen wir, neben Kotbeuteln grundsätzlich eine kleine Wasserflasche mitzunehmen.
Für Strände, Nationalparks und Naturschutzgebiete gelten örtliche Regeln. Während der Brut- und Setzzeit können zusätzliche Leinenpflichten oder Betretungsverbote bestehen.
Unser Fazit
Italien lässt sich sehr gut mit dem Wohnmobil bereisen. Besonders praktisch sind die zahlreichen Aree di Sosta, die häufig stadtnah oder in landschaftlich reizvollen Regionen liegen. Bei der Fahrt durch Innenstädte sollte man jedoch aufmerksam auf ZTL-Schilder achten – eine unbemerkte Einfahrt kann auch bei ausländischen Fahrzeugen später teuer werden.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Ausländische Gasflaschen werden normalerweise nicht getauscht. Italienische Tauschflaschen sind an den jeweiligen Anbieter oder Händler gebunden und lassen sich nicht zwangsläufig landesweit zurückgeben.
LPG-Tankstellen: Autogas ist weit verbreitet. Für fest eingebaute Gastanks und ordnungsgemäß installierte Tankgasflaschen wird in Italien der Dish-Adapter verwendet. Lose Gasflaschen dürfen an öffentlichen LPG-Tankstellen nicht selbst befüllt werden.
Italienische Tauschflasche: Für den Anschluss einer italienischen Gasflasche an einen Truma Gasfilter mit DuoControl oder MonoControl wird normalerweise ein G.1-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt. Vor dem Kauf sollte geprüft werden, welches Flaschensystem der jeweilige Anbieter verwendet.
Italien kompakt
Notruf: 112
Polizei: 113
Feuerwehr: 115
Rettungsdienst: 118
Landesvorwahl: +39
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Autobahnen überwiegend mautpflichtig
Umweltplakette: Keine nationale Plakette
ZTL: Zahlreiche kameraüberwachte Zufahrtsbeschränkungen
Fahrradwarntafel: Ja, 50 × 50 cm, rot-weiß
Winterausrüstung: Nach Beschilderung; häufig vom 15. November bis 15. April
Leine und Maulkorb: Leine verwenden, Maulkorb mitführen
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Area di sosta camper – Wohnmobilstellplatz
Area attrezzata camper – ausgestatteter Wohnmobilstellplatz
Camper service – Ver- und Entsorgungsstation
Scarico camper – Entsorgung für Wohnmobile
Carico acqua – Frischwasser
Campeggio – Campingplatz
Agricampeggio – Camping auf einem landwirtschaftlichen Betrieb
Agriturismo con sosta camper – Agriturismo mit Wohnmobilstellplatz
Lavaggio camper – Wohnmobilwäsche
Lavaggio camion – Lkw-Waschanlage
🇱🇮 Liechtenstein - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Liechtenstein ist ein kleines, aber landschaftlich reizvolles Reiseland für Wohnmobile: Das Rheintal, die Bergwelt rund um Malbun und die kurzen Entfernungen machen das Fürstentum zu einem schönen Zwischenstopp auf einer Reise durch die Schweiz oder Österreich.
Obwohl Liechtenstein ein eigenständiger Staat ist, ist es durch den gemeinsamen Zoll- und Währungsraum eng mit der Schweiz verbunden. Viele der für Wohnmobilreisende wichtigen Regelungen entsprechen deshalb den Schweizer Bestimmungen. Unterschiede bestehen vor allem bei den Übernachtungsmöglichkeiten und der Autobahnvignette.
Freies stehen und Parken
Das freie Campieren ist in Liechtenstein grundsätzlich nicht vorgesehen. Besonders eindeutig ist die Regelung im Wald: Dort sind das Campieren sowie das Aufstellen von Wohnwagen und vergleichbaren Fahrzeugen verboten. Auch in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sollte ausschließlich auf ausgewiesenen Plätzen übernachtet werden.
Für öffentliche Parkplätze gibt es keine einheitliche Erlaubnis zum Übernachten im Wohnmobil. Maßgeblich sind die Beschilderung, die jeweilige Parkordnung und mögliche Regelungen der Gemeinde. Eine einzelne, unauffällige Übernachtung im vollständig abgestellten Fahrzeug wird mancherorts geduldet. Ein allgemeiner Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Deshalb gilt:
- Ausschilderung und Parkordnung beachten
- keine Markise, Stühle oder andere Campingausstattung aufstellen
- auf Keile, ausgefahrene Hubstützen und ausgeklappte Trittstufen verzichten
- im Zweifel bei der Gemeinde oder Tourismusinformation nachfragen
- auf Privatgrund nur mit Zustimmung des Eigentümers übernachten
- Wald sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete meiden
Unsere Empfehlung: Aufgrund der kurzen Entfernungen gezielt den offiziellen Wohnmobilstellplatz in Malbun oder den Campingplatz Mittagsspitze in Triesen nutzen. Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kann Liechtenstein von einem festen Standort aus erkunden.
Ver- und Entsorgung
Aufgrund der geringen Landesgröße gibt es in Liechtenstein nur wenige Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für Wohnmobile. Entsprechende Einrichtungen findet man vor allem auf dem Campingplatz Mittagsspitze in Triesen und teilweise auf dem Wohnmobilstellplatz in Malbun.
Je nach Standort werden angeboten:
- Frischwasser
- Entleerung der Toilettenkassette
- Entsorgung von Grauwasser
- Stromanschluss
- Müllentsorgung
Der Wohnmobilstellplatz Malbun bietet Strom und eine Möglichkeit zur Grauwasserentsorgung. Für die Müllentsorgung werden gebührenpflichtige Abfallsäcke beziehungsweise Gebührenmarken benötigt. Nicht alle Einrichtungen sind frei zugänglich oder vollständig ausgestattet.
Unsere Empfehlung: Frischwasser vor der Einreise auffüllen und Toilettenkassette sowie Grauwassertank rechtzeitig entleeren. Dadurch bleibt man unabhängig, falls die gewünschte Einrichtung vor Ort nicht verfügbar ist.
Maut und Straßengebühren
Maut und Straßengebühren
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Liechtenstein besitzt keine eigenen Autobahnen und erhebt für Wohnmobile bis einschließlich 3,5 Tonnen keine allgemeine Straßenmaut. Für Fahrten innerhalb des Fürstentums wird daher keine Vignette benötigt.
Unmittelbar westlich der Landesgrenze verläuft jedoch die Schweizer Autobahn A13. Sie wird häufig für die Anreise nach Liechtenstein genutzt. Wer diese oder eine andere Schweizer Autobahn beziehungsweise Autostraße befährt, benötigt die Schweizer Autobahnvignette.
Die Schweizer Vignette kostet 40 Schweizer Franken und ist als Klebevignette oder elektronische E-Vignette erhältlich. Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten werden nicht angeboten.
Die E-Vignette kann über das offizielle Schweizer Via-Portal gekauft werden:
Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Für ausländische Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt die pauschale Schwerverkehrsabgabe, kurz PSVA. Aufgrund des gemeinsamen schweizerisch-liechtensteinischen Zollgebiets wird sie auch für Fahrten in Liechtenstein erhoben.
Die PSVA gilt für das gesamte öffentliche Straßennetz und nicht nur für Autobahnen. Sie sollte deshalb vor der Einreise beziehungsweise vor der ersten Fahrt in Liechtenstein bezahlt werden. Eine zusätzliche Schweizer Autobahnvignette wird für ein Fahrzeug, das der PSVA unterliegt, nicht benötigt.
Die Abgabe kann ohne vorherige Registrierung über das offizielle Via-Portal bezahlt werden. Je nach Reisedauer stehen unterschiedliche Gültigkeitszeiträume zur Verfügung. Für Urlaubsreisen eignet sich besonders die Variante mit zehn frei wählbaren Tagen innerhalb eines Jahres.
Zusätzliche Gebühren
Innerhalb Liechtensteins bestehen keine allgemein mautpflichtigen Tunnel oder Passstraßen. Bei der Anreise durch die Schweiz oder Österreich können jedoch zusätzliche Streckenmaut, Tunnelgebühren oder Kosten für Autoverladungen anfallen.
Für die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz Malbun wird keine zusätzliche Maut erhoben. Größere Wohnmobile sollten jedoch die Durchfahrtshöhe des Gnalp-Tunnels von 3,80 Metern und die maximale Fahrzeuglänge von acht Metern auf dem Stellplatz beachten.
Kennzeichenregistrierung
Bei der elektronischen Vignette wird die Berechtigung mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft. Beim Kauf müssen Zulassungsland, Fahrzeugart und Kennzeichen korrekt angegeben werden.
Eine zusätzliche allgemeine Kennzeichenregistrierung für die Einreise in die Schweiz ist nicht erforderlich.
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen werden die notwendigen Fahrzeugdaten im Rahmen der Schwerverkehrsabgabe erfasst.
Umweltzonen
In Lichtenstein gibt es derzeit keine Umweltzonen.
Fahrradträger
Bei einem üblichen, fahrzeugnah montierten Fahrradträger ist das normalerweise nicht relevant.
Die zulässige Stütz- und Traglast muss eingehalten werden. Die tatsächliche Fahrzeuglänge bei Fähren, Parkplätzen und Stellplätzen muss beachtet werden
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem EU-Land benötigt der Hund:
einen Mikrochip
einen gültigen EU-Heimtierausweis
eine gültige Tollwutimpfung
Die Kennzeichnung durch den Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein. Bei einer Erstimpfung gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 21 Tagen. Eine zusätzliche Bandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Eine Registrierung des Hundes in Liechtenstein ist für eine Urlaubsreise normalerweise nicht erforderlich.
Nach dem liechtensteinischen Hundegesetz müssen Hunde unter anderem in Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen, auf verkehrsreichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Fußgängerzonen, auf Rad- und Waldwegen, in Naturschutzgebieten sowie auf Skipisten und Loipen an der Leine geführt werden. Gemeinden können weitere Bereiche mit einer Leinenpflicht oder einem Hundeverbot ausweisen.
In Wäldern, an Waldrändern, auf Wiesen und Weiden sollte der Hund besonders zuverlässig geführt werden. Bei Weiden mit Kühen, Mutterkühen oder Herdenschutzhunden sind die örtlichen Hinweisschilder unbedingt zu beachten.
Unser Fazit
Liechtenstein ist ein kleines, aber überraschend vielseitiges Reiseziel für Wohnmobile. Das Rheintal, Vaduz und die Bergwelt rund um Malbun liegen nur kurze Fahrstrecken voneinander entfernt und lassen sich entspannt von einem festen Standort aus entdecken. Wanderungen, Radtouren und Ausflüge in die umliegenden Alpen bieten genügend Möglichkeiten für mehrere abwechslungsreiche Tage.
Die Auswahl an Stell- und Campingplätzen ist überschaubar. Mit dem Wohnmobilstellplatz in Malbun und dem Campingplatz Mittagsspitze in Triesen stehen jedoch zwei geeignete Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Freie Übernachtungsplätze würden wir nur nutzen, wenn die Beschilderung und die örtlichen Regelungen eindeutig passen.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen benötigen innerhalb Liechtensteins keine Vignette. Bei der Anreise über Schweizer Autobahnen gilt jedoch die Schweizer Vignettenpflicht. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen muss auch in Liechtenstein die pauschale Schwerverkehrsabgabe bezahlt werden.
Für uns ist Liechtenstein ein unkompliziert zu bereisendes Land, das sich sowohl als eigenes Etappenziel als auch hervorragend in eine Reise durch die Schweiz oder Österreich integrieren lässt. Besonders Malbun bietet sich an, um das Fürstentum abseits des Rheintals von seiner alpinen Seite kennenzulernen.
Gasversorgung
In Liechtenstein werden überwiegend Schweizer Gasflaschen und Anschlusssysteme verwendet. Für eine fest eingebaute Druckregelanlage wie MonoControl oder DuoControl wird in der Regel ein länderspezifischer Hochdruckschlauch mit Anschluss G.2 benötigt.
Deutsche Tauschflaschen werden normalerweise nicht in das örtliche Tauschsystem übernommen. Wer länger bleibt oder regelmäßig durch Liechtenstein und die Schweiz reist, kann eine Schweizer Gasflasche samt passendem Anschluss verwenden.
Für kurze Reisen ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Gasflaschen einzureisen. Aufgrund der geringen Landesgröße ist die Auswahl an Verkaufs- und Tauschstellen begrenzt. Zusätzliche Versorgungsmöglichkeiten befinden sich in der benachbarten Schweiz und in Österreich.
Fest eingebaute und zugelassene LPG-Tanks beziehungsweise Tankflaschen können an geeigneten Autogas-Tankstellen befüllt werden. In Liechtenstein und der Schweiz wird dafür üblicherweise der Dish-Anschluss verwendet. Das Tankstellennetz ist in der Region nicht besonders dicht, weshalb geeignete LPG-Tankstellen vorab in der Route gespeichert werden sollten.
Lichtenstein kompakt
- Währung: Schweizer Franken, CHF
- EU-Mitglied: Nein
- Schengen-Raum: Ja
- Autobahnvignette: Ja, für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
- Schwerverkehrsabgabe: Ja, für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
- Landesweite Umweltplakette: Nein
- Temporäre Umweltzone: Genf
- Warnweste: Empfehlenswert griffbereit im Fahrzeug
- Fahrradträger-Warntafel: Bei einem normalen Fahrradträger nicht erforderlich
- Notruf: 112
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Rettungsdienst: 144
- Stromanschluss: CEE auf Camping- und Stellplätzen üblich
- Steckdosen: Schweizer Typ J; Adapter empfehlenswert
- Gasanschluss: Schweizer System, häufig G.2
- LPG-Füllanschluss: Dish
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Wohnmobilstellplatz Schweiz
Stellplatz Wohnmobil
Campingplatz Schweiz
Ver- und Entsorgungsstation Wohnmobil
Wohnmobil Entsorgung
Aire de camping-car
Aire de services camping-car
Area camper
Camper Service
Vidange eaux grises
Wasserstelle Wohnmobil
Autogas
LPG Tankstelle
Wohnmobilwäsche
🇱🇺 Luxemburg - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Luxemburg ist trotz seiner geringen Landesgröße sehr abwechslungsreich. Die Hauptstadt, das Müllerthal, die Ardennen, das Moseltal und zahlreiche Burgen lassen sich auf kurzen Strecken miteinander verbinden.
Das Land verfügt über ein gutes Netz aus Campingplätzen und offiziellen Wohnmobilstellplätzen. Viele Plätze liegen in der Nähe von Wanderwegen, Flüssen oder kleineren Städten. Geeignete Stellplätze gibt es unter anderem in Vianden, Ettelbrück und Berdorf.
Freies stehen und Parken
Das freie Campieren außerhalb ausgewiesener Stell- und Campingplätze ist in Luxemburg grundsätzlich nicht erlaubt. Auf öffentlichen Parkplätzen gelten die Beschilderung und mögliche Regelungen der jeweiligen Gemeinde.
Eine einzelne Übernachtung im vollständig abgestellten Wohnmobil wird mancherorts geduldet, wenn das Parken erlaubt ist und kein ausdrückliches Übernachtungsverbot besteht. Ein allgemeiner Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Das Fahrzeug sollte vollständig im Parkmodus bleiben. Das bedeutet:
- keine Markise ausfahren
- keine Stühle oder Tische aufstellen
- keine Keile oder Hubstützen verwenden
- die Trittstufe nicht ausgeklappt lassen
- keinen Grill oder andere Campingausstattung aufstellen
In Wäldern, Naturschutzgebieten und an touristisch stark frequentierten Orten sollte ausschließlich auf offiziellen Stell- oder Campingplätzen übernachtet werden.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten befinden sich auf zahlreichen Campingplätzen und offiziellen Wohnmobilstellplätzen.
Üblicherweise angeboten werden:
- Frischwasser
- Entleerung der Toilettenkassette
- Entsorgung von Grauwasser
- Stromanschluss
- Müllentsorgung
Die Ausstattung unterscheidet sich je nach Platz. Auf dem Wohnmobilstellplatz in Ettelbrück stehen beispielsweise Frischwasser, Strom sowie Entsorgungsmöglichkeiten für Grauwasser und Toilettenkassetten zur Verfügung. Auch Vianden bietet einen gut ausgestatteten Stellplatz.
Einige Einrichtungen werden über Automaten bezahlt. Kartenzahlung ist weit verbreitet, dennoch kann etwas Bargeld für kleinere Plätze und Versorgungsstationen hilfreich sein.
Maut und Brücken
Für Wohnmobile gibt es in Luxemburg keine allgemeine Straßen- oder Autobahnmaut. Eine Vignette ist nicht erforderlich.
Kennzeichenregistrierung
Für die Einreise und das Befahren luxemburgischer Straßen ist keine Registrierung des Kennzeichens erforderlich.
Umweltzonen
In Luxemburg bestehen derzeit keine klassischen Umweltzonen.
Fahrradträger
Bei der Parkplatzsuche sollte die durch den Fahrradträger vergrößerte Fahrzeuglänge berücksichtigt werden.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt der Hund:
einen Mikrochip
einen gültigen EU-Heimtierausweis
eine gültige Tollwutimpfung
Die Kennzeichnung durch den Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein. Bei einer Erstimpfung gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 21 Tagen. Eine zusätzliche Bandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Eine zusätzliche Registrierung des Hundes ist für eine Urlaubsreise normalerweise nicht erforderlich.
Leinenpflicht und weitere Regelungen können von den Gemeinden festgelegt werden. In Städten, Naturschutzgebieten, Wäldern und auf stark frequentierten Wanderwegen sollte der Hund an der Leine geführt werden. Die örtliche Beschilderung hat Vorrang.
Unser Fazit
Luxemburg eignet sich hervorragend für eine abwechslungsreiche Wohnmobilreise auf kurzen Wegen. Die Hauptstadt, Vianden, das Müllerthal, die Ardennen und das Moseltal lassen sich ohne lange Tagesetappen miteinander verbinden.
Die Stellplatz- und Campinginfrastruktur ist gut ausgebaut. Beim freien Übernachten würden wir aufgrund der unklaren örtlichen Regelungen bevorzugt offizielle Plätze nutzen. Diese liegen häufig günstig und bieten zumindest grundlegende Möglichkeiten zur Ver- und Entsorgung.
Ein großer Vorteil ist der kostenlose öffentliche Nahverkehr. Dadurch kann das Wohnmobil außerhalb der Innenstädte stehen bleiben, während sich Luxemburg-Stadt und andere Orte bequem mit Bus, Bahn oder Straßenbahn erkunden lassen.
Für uns ist Luxemburg ein unkompliziertes und überraschend vielseitiges Reiseland, das sich sowohl als eigenes Reiseziel als auch als Zwischenstopp auf dem Weg nach Belgien oder Frankreich eignet.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Tauschflaschen werden normalerweise nicht in luxemburgische Tauschsysteme übernommen. Für kurze Reisen ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Gasflaschen einzureisen.
LPG-Tankstellen: Autogas ist verfügbar, das Tankstellennetz ist aufgrund der geringen Landesgröße jedoch überschaubar. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise ein ACME-Adapter benötigt. Geeignete Tankstellen sollten vorab in der Route gespeichert werden.
Luxemburgische Tauschflasche: Je nach Anbieter werden unterschiedliche Flaschensysteme verwendet. Für fest eingebaute Druckregelanlagen wie MonoControl oder DuoControl wird häufig ein länderspezifischer Hochdruckschlauch mit Anschluss G.2 benötigt. Der konkrete Anschluss sollte vor dem Kauf der Flasche geprüft werden.
Luxemburg kompakt
Notruf: 112
Polizei: 113
Landesvorwahl: +352
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Nein
Kennzeichenregistrierung: Nicht erforderlich
Umweltzonen: Keine
Umweltplakette: Nicht erforderlich
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Öffentlicher Nahverkehr: Grundsätzlich kostenlos
Leinenpflicht: Abhängig von Gemeinde und Aufenthaltsort
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Aire de camping-car – Wohnmobilstellplatz
Aire pour camping-cars – Wohnmobilstellplatz
Stellplatz fir Camper – luxemburgische Bezeichnung für Wohnmobilstellplatz
Camping oder Campingplatz – Campingplatz
Aire de services camping-car – Ver- und Entsorgungsstation
Vidange eaux grises – Grauwasserentsorgung
Vidange cassette WC – Toilettenentsorgung
Eau potable – Trinkwasser
Lavage self-service – SB-Autowäsche
Lavage poids lourds – Lkw-Waschanlage
Lavage camping-car – Wohnmobilwäsche
Bouteille de gaz – Gasflasche
GPL – Autogas
🇳🇱 Niederlande - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Die Niederlande verfügen über ein dichtes Netz aus Campingplätzen und offiziellen Camperplaatsen. Viele Stellplätze liegen an Yachthäfen, in kleineren Städten oder auf landwirtschaftlichen Betrieben. Besonders an der Küste und während der Tulpenzeit empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung.
Freies stehen und Parken
Das Übernachten im Wohnmobil ist außerhalb ausgewiesener Stell- und Campingplätze in den meisten Gemeinden verboten. Ein gewöhnlicher Parkplatz erlaubt deshalb nicht automatisch eine Übernachtung – auch dann nicht, wenn kein zusätzliches Verbotsschild vorhanden ist.
Maßgeblich sind die örtlichen Regelungen der jeweiligen Gemeinde. Für eine rechtssichere Übernachtung sollte immer ein offiziell ausgewiesener Camperplaats, Campingplatz oder privater Übernachtungsplatz genutzt werden.
Ver- und Entsorgung
Auf vielen Camperplaatsen und Campingplätzen stehen Strom, Frischwasser sowie Möglichkeiten zur Entleerung von Grau- und Schwarzwasser zur Verfügung. Öffentliche Ver- und Entsorgungsstationen außerhalb solcher Plätze sind dagegen nicht überall verfügbar.
Frischwasser und Strom werden häufig separat oder über einen Automaten abgerechnet. Eine Gießkanne, ein längerer Wasserschlauch und unterschiedliche Hahnanschlüsse sind hilfreich.
Maut und Brücken
Eine allgemeine Straßenmaut gibt es in den Niederlanden nicht. Gebühren fallen jedoch auf einzelnen Strecken an.
Die A24 bei Rotterdam besitzt keine Mautstationen. Das Kennzeichen wird automatisch erfasst und die Maut muss selbstständig online bezahlt werden. Die Zahlung ist ab sieben Tage vor und bis spätestens drei Tage nach der Fahrt möglich. Wohnmobile bis einschließlich 3,5 Tonnen zahlen den Tarif für leichte Fahrzeuge; schwerere Wohnmobile fallen in den höheren Tarif.
Weitere Gebühren können beispielsweise am Kiltunnel sowie auf einzelnen Fähren anfallen.
Kennzeichenregistrierung
Eine allgemeine Kennzeichenregistrierung ist nicht erforderlich. Für die A24 kann das Kennzeichen vorab für eine einzelne Fahrt oder zur automatischen Bezahlung hinterlegt werden.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in den Niederlanden eine kilometerabhängige Lkw-Maut für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 über 3,5 Tonnen. Wohnmobile sind davon befreit. Bei einem Wohnmobil mit ausländischem Kennzeichen sollte die Befreiung jedoch vor der Reise online registriert werden, damit das Fahrzeug nicht irrtümlich als mautpflichtiger Lkw erkannt wird.
Umweltzonen
In mehreren niederländischen Städten gelten Umweltzonen für Dieselfahrzeuge. Die erlaubte Emissionsklasse richtet sich nach der jeweiligen Stadt, der Fahrzeugart und der konkreten Zone.
Eine Umweltplakette gibt es nicht. Das Kennzeichen wird automatisch durch Kameras kontrolliert. Neuere Wohnmobile dürfen die meisten Umweltzonen befahren, dennoch sollte die Zulässigkeit vor der Einfahrt über die offizielle Kennzeichenprüfung kontrolliert werden.
Zusätzlich bestehen in zahlreichen Städten Zero-Emission-Zonen für gewerblich zugelassene Lieferwagen und Lkw. Bei Wohnmobilen ist deshalb entscheidend, ob das Fahrzeug in den Papieren als Wohnmobil beziehungsweise Pkw oder weiterhin als Nutzfahrzeug eingestuft ist.
Fahrradträger
Fahrräder dürfen seitlich nicht mehr als 20 Zentimeter über das Fahrzeug hinausragen; die zulässige Gesamtbreite beträgt höchstens 2,55 Meter.
Bei Fähren und kostenpflichtigen Strecken sollte die durch den Fahrradträger vergrößerte Fahrzeuglänge korrekt angegeben werden.
Reisen mit Hund
Für die Einreise werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Im Fahrzeug muss der Hund ausreichend gesichert sein.
Eine landesweit einheitliche Leinenpflicht besteht nicht. Gemeinden, Strände, Wälder und Naturschutzgebiete können eigene Regeln festlegen. An vielen Stränden dürfen Hunde außerhalb der Hauptsaison frei laufen, während im Sommer zeitliche Beschränkungen oder eine Leinenpflicht gelten.
In Natur- und Vogelschutzgebieten können während der Brut- und Setzzeit zusätzliche Leinenpflichten oder Betretungsverbote bestehen. Die Beschilderung vor Ort sollte deshalb unbedingt beachtet werden.
Unser Fazit
Die Niederlande sind mit ihrer guten Campinginfrastruktur, den kurzen Entfernungen und dem hervorragend ausgebauten Fahrradwegenetz ein angenehmes Reiseziel für Wohnmobile. Freies Übernachten ist allerdings kaum möglich. Besonders gut gefallen haben uns die stadtnahen Camperplaatsen und kleinen Stellplätze am Wasser, von denen sich die Umgebung ideal mit dem Fahrrad erkunden lässt.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche und andere ausländische Gasflaschen werden normalerweise nicht im niederländischen Tauschsystem angenommen. Vereinzelt befüllen spezialisierte Füllstationen auch ausländische Stahl- oder Aluminiumflaschen. Die Annahme sollte vorher erfragt werden.
Niederländische Anbieter wie Benegas und Antargaz betreiben eigene Tausch- oder Pfandsysteme. Die Flaschen können nur bei Verkaufsstellen zurückgegeben oder getauscht werden, die das jeweilige System führen. Benegas Light besitzt ein dichtes Händlernetz und kann an offiziellen Verkaufsstellen in den Niederlanden und Belgien getauscht werden.
LPG-Tankstellen: LPG ist verfügbar, das Tankstellennetz wird jedoch langsam kleiner. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird in den Niederlanden der Bajonett-Fülladapter benötigt. Lose Tauschflaschen dürfen an öffentlichen LPG-Tankstellen nicht selbst befüllt werden.
Niederländische Tauschflasche: Benegas Light und viele weitere niederländische Gasflaschen besitzen einen DIN-Anschluss. Für den Anschluss an einen Truma Gasfilter mit DuoControl oder MonoControl wird normalerweise ein G.12-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt. Vor dem Kauf sollte der Anschluss der konkreten Flasche geprüft werden.
Niederlande kompakt
Notruf: 112
Polizei ohne Notfall: 0900 8844
Landesvorwahl: +31
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Nein
A24 bei Rotterdam: Elektronische Maut
Umweltplakette: Nein
Kennzeichenkontrolle: Automatisch per Kamera
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Leinenpflicht: Je nach Gemeinde und Gebiet
Lkw-Maut über 3,5 Tonnen: Wohnmobile befreit, ausländische Fahrzeuge registrieren
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Camperplaats – Wohnmobilstellplatz
Camperplaats jachthaven – Stellplatz am Yachthafen
Camperplaats bij de boer – Stellplatz auf einem Bauernhof
Camping – Campingplatz
Camper serviceplaats – Ver- und Entsorgungsstation
Drinkwater – Trinkwasser
Water innemen – Frischwasser auffüllen
Afvalwater lozen – Grauwasser entsorgen
Chemisch toilet legen – Kassettentoilette entleeren
Zelfwas – SB-Waschanlage
Wasbox – Waschbox
Vrachtwagenwasstraat – Lkw-Waschanlage
Camper wassen – Wohnmobilwäsche
🇳🇴 Norwegen - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Norwegen bietet zahlreiche Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und einfache Übernachtungsmöglichkeiten in beeindruckender Natur. Besonders in beliebten Regionen und während der Hauptsaison können die Plätze jedoch schnell belegt sein.
Freies stehen und Parken
Das norwegische Jedermannsrecht erlaubt den Aufenthalt und das Übernachten in der freien Natur. Für Wohnmobile gilt es jedoch nur eingeschränkt: Es berechtigt nicht dazu, abseits öffentlicher Straßen zu fahren oder das Fahrzeug auf beliebigen Wiesen und Grundstücken abzustellen.
Mit dem Wohnmobil darf am Rand öffentlicher Straßen auf unbewirtschaftetem Gelände übernachtet werden, sofern das Parken erlaubt ist, keine Schilder dagegen sprechen und niemand behindert wird. Privatwege, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Zufahrten und Ausweichstellen sind tabu.
Beim freien Übernachten muss ein Abstand von mindestens 150 Metern zum nächsten bewohnten Haus oder Ferienhaus eingehalten werden. Ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers darf man normalerweise höchstens zwei Nächte am selben Ort bleiben.
Auf regulären Parkplätzen in Städten und Ortschaften gelten dagegen die ausgeschilderten Park- und Übernachtungsregeln. Eine pauschale Entfernung zur gesamten Siedlung gibt es dort nicht. Viele Städte und stark besuchte Regionen erlauben Wohnmobile nur auf ausgewiesenen Plätzen.
Ver- und Entsorgung
Entsorgungsstationen befinden sich an vielen Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Tankstellen und größeren Rastplätzen. Grauwasser und Toiletten dürfen ausschließlich an dafür vorgesehenen Stationen entleert werden.
Frischwasser ist häufig kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erhältlich. Außerhalb der Hauptsaison und im Winter können Wasserstellen geschlossen sein.
Maut, Brücken, Tunnel und Fähren
In Norwegen sind zahlreiche Straßen, Tunnel, Brücken und Stadtringe mautpflichtig. Die Erfassung erfolgt automatisch über das Kennzeichen oder eine AutoPASS-Mautbox. An den Mautstationen kann nicht direkt bezahlt werden.
Wohnmobile bis einschließlich 3,5 Tonnen gehören zur Tarifgruppe 1. Ohne AutoPASS-Vertrag wird die Maut zum regulären Preis berechnet. Mit einer gültigen AutoPASS-Mautbox gibt es an den meisten Mautstellen 20 Prozent Rabatt.
Private Wohnmobile über 3,5 Tonnen können ebenfalls der günstigeren Tarifgruppe 1 zugeordnet werden, wenn sie als Fahrzeugklasse M1 zugelassen sind und eine gültige AutoPASS-Vereinbarung mit Mautbox besitzen. Der Fahrzeugschein sollte dafür beim Anbieter hinterlegt werden. Ohne diese Voraussetzungen erfolgt normalerweise die Einstufung in die teurere Tarifgruppe 2.
Die Mautbox wird bei einem zugelassenen Anbieter wie SkyttelPASS, AutoSync, Flyt, ØresundPAY oder Tolltickets bestellt. Die staatlichen Mautrabatte sind grundsätzlich gleich; Unterschiede bestehen vor allem bei Kaufpreis, Monatsgebühren, Versand und Kundenservice.
Auch viele norwegische Fähren werden automatisch über das Kennzeichen oder die AutoPASS-Mautbox abgerechnet. Mit einer gültigen Mautbox gibt es auf vielen teilnehmenden Fähren 10 Prozent Rabatt. Wer zusätzlich einen AutoPASS-for-ferry-Vertrag mit Vorauszahlung abschließt, erhält als Privatkunde auf angeschlossenen kostenpflichtigen Fähren 50 Prozent Rabatt.
Ohne Mautbox kann für Fähren FerryPay genutzt werden. Dabei werden Kennzeichen und Zahlungskarte miteinander verknüpft und der volle Fahrpreis automatisch abgebucht. FerryPay bietet keinen Rabatt, verhindert aber eine nachträgliche Rechnung mit zusätzlicher Rechnungsgebühr.
Die Fährpreise richten sich meist nach der tatsächlichen Fahrzeuglänge. Fahrradträger, Fahrräder und andere Anbauten müssen deshalb berücksichtigt werden. Ein VAN oder Wohnmobil kann mit montiertem Fahrradträger bereits in die nächsthöhere Längenklasse fallen.
Kennzeichenregistrierung
Wer ohne AutoPASS-Mautbox reist, sollte sein ausländisches Fahrzeug kostenlos bei Epass24 registrieren. Dadurch werden Kennzeichen, Fahrzeug- und Emissionsdaten korrekt hinterlegt und zusätzliche Kosten durch eine falsche Einstufung oder die Halterermittlung vermieden.
Bei einem AutoPASS-Vertrag erfolgt die Registrierung direkt über den gewählten Mautanbieter. Eine zusätzliche Anmeldung bei Epass24 ist dann nicht erforderlich.
Umweltzonen
Eine landesweite Umweltplakette gibt es nicht. In Oslo, Bergen und Kristiansand werden teilweise nach Fahrzeug- und Emissionsklasse gestaffelte Mauttarife berechnet. Deshalb sollten die korrekten Fahrzeug- und Umweltdaten bei Epass24 oder dem AutoPASS-Anbieter hinterlegt werden.
Bei hoher Luftverschmutzung können Städte zeitlich begrenzte Fahrverbote oder zusätzliche Maßnahmen einführen. Die aktuellen Hinweise sollten vor der Einfahrt geprüft werden.
Fahrradträger
Bei Fähren muss die gesamte Fahrzeuglänge einschließlich Fahrradträger korrekt angegeben werden.
Reisen mit Hund
Für die Einreise werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt.
Zusätzlich ist eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vorgeschrieben. Sie muss durch einen Tierarzt frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt und im Heimtierausweis dokumentiert werden. Für regelmäßige Reisen ist alternativ die dokumentierte 28-Tage-Regelung möglich.
Vom 1. April bis zum 20. August gilt eine landesweite Leinenpflicht. Gemeinden und Schutzgebiete können diese Frist verlängern. Für bestimmte Hunderassen und Wolfsmischlinge gelten Einreiseverbote.
Unser Fazit
Vor einer Norwegenreise sollte man sich intensiv mit Maut, AutoPASS und FerryPay beschäftigen. Die Registrierung des Kennzeichens ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, für ausländische Fahrzeuge aber dringend zu empfehlen. Bereits die kostenlose Registrierung bei Epass24 sorgt dafür, dass Fahrzeug- und Emissionsdaten korrekt berücksichtigt werden. Eine AutoPASS-Box gewährt zusätzlich 20 Prozent Rabatt auf die meisten Straßenmautbeträge. Wer viele kostenpflichtige Fähren nutzt, kann mit einem AutoPASS-Fährvertrag und Vorauszahlung häufig weitere 50 Prozent sparen. Bei 1.000 NOK Straßenmaut entspricht allein der AutoPASS-Rabatt bereits rund 200 NOK.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Ausländische Gasflaschen werden normalerweise nicht im norwegischen Tauschsystem angenommen. Norwegische Stahl- und Kompositflaschen können nur bei Verkaufsstellen getauscht werden, die das jeweilige Flaschensystem führen. Spezialisierte Füllstationen befüllen vereinzelt ausländische Flaschen; die Annahme sollte vorher erfragt werden.
LPG-Tankstellen: Autogas ist vorhanden, das Netz ist jedoch dünn und regional sehr unterschiedlich. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise der Bajonett-Fülladapter benötigt. Lose Tauschflaschen dürfen an öffentlichen LPG-Zapfsäulen nicht selbst befüllt werden.
Norwegische Tauschflasche: Für viele norwegische Propanflaschen wird ein G.10-Hochdruckschlauch mit POL-Anschluss und Schlauchbruchsicherung verwendet. Dieser ist für Truma Gasfilter sowie DuoControl oder MonoControl erhältlich. Achtung: Es gibt unterschiedliche Flaschensysteme.
Norwegen kompakt
Notruf: 112
Feuerwehr: 110
Rettungsdienst: 113
Polizei ohne Notfall: 02800
Landesvorwahl: +47
Währung: Norwegische Krone
Allgemeine Straßenmaut: Ja, automatische Erfassung
Kennzeichenregistrierung: Empfohlen
Umweltplakette: Nein
Fahrradträger-Warntafel: Nein
Leinenpflicht: 1. April bis 20. August
Fuchsbandwurmbehandlung: Pflicht
Jedermannsrecht für Wohnmobile: Nein
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Bobilplass – Wohnmobilstellplatz
Bobilparkering – Wohnmobilparkplatz
Campingplass – Campingplatz
Rasteplass – Rastplatz
Tømmestasjon – Entsorgungsstation
Gråvannstømming – Grauwasserentsorgung
Toaletttømming – Toilettenentsorgung
Drikkevann – Trinkwasser
Vannpåfylling – Wasser auffüllen
Selvvask – SB-Waschanlage
Vaskehall – Waschhalle
Lastebilvask – Lkw-Waschanlage
Propan / gassflaske – Gasflasche
🇦🇹 Österreich - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Liechtenstein ist ein eigenständiges Fürstentum, steht durch den gemeinsamen Zoll- und Währungsraum sowie zahlreiche Abkommen jedoch in enger Verbindung mit der Schweiz. Dadurch entsprechen viele der für Wohnmobilreisende wichtigen Regelungen weitgehend den Schweizer Bestimmungen.
Für allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, Gasversorgung, Reisen mit Hund, Fahrradträgern und Winterausrüstung verweisen wir deshalb auf unseren ausführlichen Länderartikel zur Schweiz. An dieser Stelle führen wir nur die für Liechtenstein wichtigen Unterschiede auf.
Zum Übernachten empfehlen sich ausgewiesene Stell- und Campingplätze. In Malbun befindet sich ein ganzjährig nutzbarer Wohnmobilstellplatz mit zwölf Parzellen, Strom und Grauwasserentsorgung. Die Zufahrt führt durch den Gnalp-Tunnel mit einer Durchfahrtshöhe von 3,80 Metern. Auf dem Stellplatz sind Fahrzeuge bis acht Meter Länge zugelassen.
Eine weitere Übernachtungsmöglichkeit bietet der Campingplatz Mittagsspitze in Triesen. Beim freien Übernachten sollten zusätzlich die örtliche Beschilderung und die Regelungen der jeweiligen Gemeinde beachtet werden.
Freies stehen und Parken
Wildcampen außerhalb ausgewiesener Plätze ist in Tschechien grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Übernachtung im parkenden Wohnmobil wird teilweise toleriert, wenn das Parken zulässig ist und das Fahrzeug vollständig im Parkmodus bleibt. Ein generelles Recht darauf besteht jedoch nicht.
Wer auf einem normalen Parkplatz übernachten möchte, sollte deshalb:
- die Beschilderung und örtliche Regelungen beachten
- keine Markise, Stühle oder andere Campingausstattung aufstellen
- keine Auffahrkeile verwenden, wenn dadurch ein Campingaufenthalt erkennbar wird
- nicht auf Waldwegen, Feldwegen, Wiesen oder Privatgrundstücken stehen
- bei Privatgrundstücken vorher die Erlaubnis des Eigentümers einholen
In Nationalparks, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsgebieten gelten strengere Regeln. Dort dürfen Wohnmobile nur auf öffentlichen Straßen, zugelassenen Parkplätzen und ausdrücklich ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Ein fehlendes Verbotsschild bedeutet in einem Schutzgebiet nicht automatisch, dass eine Übernachtung zulässig ist.
Unsere Empfehlung: Für eine ruhige und rechtlich eindeutige Übernachtung einen offiziellen Campingplatz, Wohnmobilstellplatz oder privaten Gastgeber nutzen.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen findet man hauptsächlich auf Campingplätzen und speziellen Wohnmobilstellplätzen. Frei zugängliche kommunale Stationen sind noch nicht überall vorhanden.
Vor allem außerhalb der touristischen Regionen sollte die Versorgung deshalb rechtzeitig geplant werden. Einige Campingplätze ermöglichen gegen eine geringe Gebühr auch eine reine Ver- und Entsorgung ohne Übernachtung.
Grauwasser und Toiletteninhalt dürfen ausschließlich an geeigneten Entsorgungsstationen abgelassen werden.
Maut
Für die Benutzung der meisten tschechischen Autobahnen benötigen Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen eine elektronische Vignette. Maßgeblich ist die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs laut Fahrzeugpapieren. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle.
Für Anhänger oder Wohnwagen wird keine zusätzliche Vignette benötigt und ihr Gewicht wird nicht zum Gewicht des Zugfahrzeugs hinzugerechnet.
Die elektronische Vignette ist erhältlich für:
- einen Kalendertag
- zehn Tage
- 30 Tage
- ein Jahr ab dem gewählten ersten Gültigkeitstag
Die Standardpreise für 2026 betragen:
- 1 Tag: 230 CZK
- 10 Tage: 300 CZK
- 30 Tage: 480 CZK
- 1 Jahr: 2.570 CZK
Die Tagesvignette gilt ausschließlich am ausgewählten Kalendertag und endet um 23:59 Uhr. Sie ist keine 24-Stunden-Vignette.
Die Vignette sollte ausschließlich über den offiziellen staatlichen Onlineshop gekauft werden:
Zahlreiche Vermittlungsseiten verlangen zusätzliche Servicegebühren und sehen dem offiziellen Portal teilweise sehr ähnlich.
Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Wohnmobile mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen nehmen nicht am Vignettensystem teil. Für sie gilt auf mautpflichtigen Autobahnen und ausgewählten Fernstraßen das streckenabhängige elektronische Mautsystem MYTO CZ.
Das Fahrzeug muss vor der Benutzung mautpflichtiger Strecken registriert und mit einem kompatiblen elektronischen Fahrzeuggerät ausgestattet werden. Die Höhe der Maut richtet sich unter anderem nach:
- zurückgelegter Strecke
- Fahrzeuggewicht
- Anzahl der Achsen
- Schadstoffklasse
- CO₂-Emissionsklasse
Registrierung und weitere Informationen:
Wer nur gelegentlich durch Tschechien fährt, sollte prüfen, ob sich mautpflichtige Strecken sinnvoll umfahren lassen. Die Routenführung muss dabei auf das Gewicht und die Abmessungen des Wohnmobils abgestimmt werden.
Kennzeichenregistrierung
Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen wird die elektronische Vignette direkt mit dem Kennzeichen verknüpft. Beim Kauf müssen Kennzeichen, Zulassungsland, Antriebsart und erster Gültigkeitstag korrekt angegeben werden.
Eine zusätzliche Registrierung oder ein Aufkleber an der Windschutzscheibe ist nicht erforderlich. Vor der Einfahrt auf eine mautpflichtige Straße sollte die Gültigkeit online kontrolliert werden.
Ausländische Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind nicht automatisch von der Vignettenpflicht befreit. Für sie muss vor der Fahrt eine Befreiung beantragt werden.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden stattdessen im elektronischen MYTO-System registriert.
Umweltzonen
In Tschechien gibt es derzeit keine allgemein aktive Umweltzone, für die ausländische Wohnmobile eine Umweltplakette oder vorherige Umweltregistrierung benötigen. Auch für die Fahrt nach Prag ist keine Umweltplakette vorgeschrieben.
Fahrradträger
Ragt die Ladung mindestens einen Meter über den vorderen oder hinteren Fahrzeugumriss hinaus oder seitlich mindestens 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten, muss sie entsprechend gekennzeichnet werden. Bei einem üblichen, fahrzeugnah montierten Fahrradträger ist diese Grenze normalerweise nicht erreicht.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt der Hund:
- einen Mikrochip
- einen gültigen EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung
Eine zusätzliche Fuchsbandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Eine landesweit einheitliche Leinenpflicht besteht nicht. Städte, Gemeinden, Nationalparks und Naturschutzgebiete können eigene Regelungen festlegen. Entsprechende Schilder sollten daher immer beachtet werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln können Leine und Maulkorb vorgeschrieben sein. Für Fahrten mit Bus, Bahn oder Straßenbahn sollte deshalb ein passender Maulkorb mitgeführt werden.
In Wald- und Schutzgebieten sollte der Hund zuverlässig kontrolliert und von Wildtieren ferngehalten werden. Während der Brut- und Setzzeit ist besondere Rücksicht erforderlich.
Unser Fazit
Tschechien ist ein abwechslungsreiches und vergleichsweise günstiges Reiseland für Wohnmobile. Historische Städte, Mittelgebirge, Nationalparks und zahlreiche kleinere Campingplätze ermöglichen sehr unterschiedliche Reiserouten.
Beim freien Übernachten sollte man zurückhaltend sein. Besonders in Nationalparks und geschützten Landschaftsgebieten gelten klare Einschränkungen, die auch ohne zusätzliches Verbotsschild wirksam sein können. Offizielle Camping- und Stellplätze sind deshalb die zuverlässigste Wahl.
Für unseren auf 3,5 Tonnen abgelasteten Grand California reicht auf den mautpflichtigen Autobahnen die elektronische Vignette. Sie ist günstig, schnell gekauft und direkt mit dem Kennzeichen verbunden. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen muss dagegen rechtzeitig die Registrierung im streckenabhängigen MYTO-System vorbereitet werden.
Wer im Winter in das Riesengebirge oder andere höher gelegene Regionen fährt, sollte Schneeketten dabeihaben. Zwischen dem 1. November und dem 31. März sind Winterreifen vorgeschrieben, wenn Schnee, Eis oder Reif auf der Straße liegen oder aufgrund der Wetterlage zu erwarten sind.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Gasflaschen werden im tschechischen Tauschsystem normalerweise nicht angenommen. Einige spezialisierte Gashändler können ausländische Eigentumsflaschen befüllen, eine flächendeckende Möglichkeit besteht jedoch nicht. Für eine kurze Reise ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Flaschen einzureisen.
LPG-Tankstellen: Autogas ist in Tschechien weit verbreitet. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise der Dish-Adapter benötigt. Dadurch ist die Gasversorgung für Wohnmobile mit Tankgas vergleichsweise unkompliziert.
Tschechische Tauschflasche: Tschechische Propan- und Butanflaschen gehören zum jeweiligen nationalen Tauschsystem. Für den Anschluss an Truma Gasfilter, MonoControl oder DuoControl wird ein zur Flasche passender Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt. Der genaue Anschluss sollte direkt beim Händler geprüft werden.
Unsere Empfehlung: Für eine normale Urlaubsreise eigene gefüllte Gasflaschen mitnehmen. Bei einer fest eingebauten Tankgasflasche genügt in der Regel der Dish-Adapter.
Österreich kompakt
Notruf: 112
Landesvorwahl: +423
Währung: Schweizer Franken
Eigene Autobahnmaut: Nein
Schweizer Vignette: Nur bei Nutzung Schweizer Autobahnen
Kennzeichenregistrierung: Nicht erforderlich
Umweltplakette: Nicht erforderlich
Offizielle Übernachtungsplätze: Malbun und Camping Mittagsspitze in Triesen
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Karavanové stání – Wohnmobilstellplatz
Stellplatz pro obytná auta – Stellplatz für Wohnmobile
Obytné auto – Wohnmobil
Autokemp – Campingplatz für Fahrzeuge
Kemp – Campingplatz
Parkoviště pro karavany – Parkplatz für Wohnmobile und Wohnwagen
Servisní místo pro karavany – Servicestation für Wohnmobile
Výlevka chemického WC – Entsorgung für Chemietoiletten
Vypouštění šedé vody – Grauwasserentsorgung
Pitná voda – Trinkwasser
Čerpací stanice LPG – LPG-Tankstelle
Myčka nákladních vozidel – Lkw-Waschanlage
Myčka obytných vozů – Wohnmobilwäsche
Plynová láhev – Gasflasche
🇵🇱 Polen - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Polen ist ein vielseitiges Reiseland für Wohnmobile. Die Ostseeküste, die Masurische Seenplatte, historische Städte und die Gebirgsregionen im Süden bieten sehr unterschiedliche Reiseziele.
Das Netz aus Campingplätzen und offiziellen Wohnmobilstellplätzen wächst kontinuierlich. In touristischen Regionen und rund um größere Städte findet man gut ausgestattete Plätze. In ländlichen Gebieten können die Abstände zwischen geeigneten Stell- und Entsorgungsstationen jedoch größer sein.
Freies stehen und Parken
Das Übernachten im abgestellten Wohnmobil ist außerhalb von Schutzgebieten grundsätzlich möglich, wenn das Parken erlaubt ist und keine örtliche Regelung dagegenspricht. Gemeinden und Grundstückseigentümer können das Übernachten jedoch einschränken oder verbieten.
Das Fahrzeug muss vollständig im Parkmodus bleiben. Das bedeutet:
- keine Markise ausfahren
- keine Stühle oder Tische aufstellen
- keine Keile oder Hubstützen verwenden
- die Trittstufe nicht ausgeklappt lassen
- keinen Grill oder andere Campingausstattung aufstellen
Auf Privatgrund ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. In Nationalparks, Naturschutzgebieten und Wäldern gelten besondere Schutzbestimmungen. Waldwege dürfen nur befahren werden, wenn sie ausdrücklich für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.
Für Übernachtungen im Wald existiert das polnische Programm Zanocuj w lesie. Die ausgewiesenen Flächen richten sich jedoch überwiegend an Wanderer und Zeltreisende und sind nicht automatisch mit dem Wohnmobil erreichbar.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen befinden sich vor allem auf Campingplätzen, größeren Wohnmobilstellplätzen und teilweise an Tankstellen oder kommunalen Einrichtungen.
Üblicherweise angeboten werden:
- Frischwasser
- Entleerung der Toilettenkassette
- Entsorgung von Grauwasser
- Stromanschluss
- Müllentsorgung
Nicht jeder Stellplatz besitzt eine vollständige Ausstattung. Besonders in ländlichen Regionen sollten Frischwasser und Entsorgung deshalb rechtzeitig eingeplant werden.
Viele Einrichtungen werden bar in Polnischen Złoty bezahlt. Kartenzahlung ist weit verbreitet, an kleinen Stellplätzen und Automaten kann Bargeld jedoch weiterhin erforderlich sein.
Maut und Brücken
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Für Wohnmobile bis einschließlich 3,5 Tonnen ist das staatlich betriebene Autobahn- und Schnellstraßennetz größtenteils mautfrei. Das elektronische e‑TOLL-System wird für diese Fahrzeuge nicht benötigt.
Gebühren fallen weiterhin auf privat betriebenen Autobahnabschnitten an. Dazu gehören insbesondere:
- A2 zwischen Świecko und Konin
- A4 zwischen Katowice und Kraków
Die Bezahlung erfolgt je nach Strecke an Mautstationen, über zugelassene Apps oder über das Bezahlsystem des jeweiligen Betreibers. Die Fahrzeugklasse kann sich nach Achszahl, Höhe und Fahrzeugart richten.
Seit dem 21. September 2026 müssen auch Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Anhänger nicht mehr am e‑TOLL-System teilnehmen, selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination über 3,5 Tonnen liegt.
Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen auf den mautpflichtigen staatlichen Straßenabschnitten am elektronischen e‑TOLL-System teilnehmen.
Vor der ersten Fahrt auf einer mautpflichtigen Strecke müssen das Fahrzeug und ein Abrechnungskonto registriert werden. Die Positionserfassung erfolgt über:
- die App e‑TOLL PL
- ein zugelassenes OBU-Gerät
- ein kompatibles externes Ortungssystem
Die Höhe der Maut richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, der Emissionsklasse und der befahrenen Straßenkategorie. Seit Februar 2026 umfasst das e‑TOLL-Netz rund 5.870 Kilometer.
Kennzeichenregistrierung
Für die allgemeine Einreise nach Polen ist keine Registrierung des Kennzeichens erforderlich.
Eine Registrierung wird in folgenden Fällen benötigt:
- Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen für mautpflichtige Straßen im e‑TOLL-System registriert werden.
- Ausländische Fahrzeuge müssen vor der Einfahrt in die Umweltzone von Kraków im dortigen System registriert werden.
- In Warschau ist für ein Fahrzeug, das die regulären Abgasvorgaben erfüllt, grundsätzlich keine Registrierung oder Umweltplakette erforderlich.
- In Katowice wird für regulär zugelassene Fahrzeuge keine Umweltplakette verlangt. Die Fahrzeugpapiere mit Abgasnorm und Erstzulassung sollten mitgeführt werden.
Für Kraków werden bei der Registrierung das Kennzeichen, eine Kopie des Fahrzeugscheins, Hersteller, Modell, Baujahr und Abgasnorm benötigt. Auch ein modernes ausländisches Fahrzeug muss dort vor der ersten Einfahrt registriert werden.
Umweltzonen
In Polen bestehen Umweltzonen in Warschau, Kraków und Katowice. Die polnische Bezeichnung lautet Strefa Czystego Transportu, kurz SCT.
Warschau
Die Umweltzone umfasst das Stadtzentrum und Teile der angrenzenden Stadtbezirke. Die Straßen, welche die Grenze bilden, liegen außerhalb der Zone.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Fahrzeuge von Besuchern grundsätzlich folgende Mindestanforderungen:
- Benzin- und LPG-Fahrzeuge: mindestens Euro 3 oder Baujahr ab 2000
- Dieselfahrzeuge: mindestens Euro 5 oder Baujahr ab 2009
Erfüllt das Fahrzeug die Anforderungen, sind keine Umweltplakette und keine vorherige Registrierung notwendig. Die Zulässigkeit kann über das offizielle Prüfportal kontrolliert werden.
Kraków
Die Umweltzone gilt seit dem 1. Januar 2026 und umfasst rund 60 Prozent des Stadtgebiets. Für gewöhnliche Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten grundsätzlich folgende Anforderungen:
- Benzin- und LPG-Fahrzeuge: mindestens Euro 4 oder Baujahr ab 2005
- Dieselfahrzeuge: mindestens Euro 6 oder Baujahr ab 2014
Ausländische Fahrzeuge müssen unabhängig von ihrer Abgasnorm vor der ersten Einfahrt online registriert werden.
Als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge können in Kraków als Sonderfahrzeuge von den regulären Abgasvorgaben ausgenommen sein. Auch diese Ausnahme muss jedoch vor der Einfahrt im System registriert und durch den Fahrzeugschein nachgewiesen werden.
Katowice
Die Umweltzone von Katowice gilt seit dem 29. Juni 2026 und umfasst einen vergleichsweise kleinen Bereich der Innenstadt. Die Straßen, welche die Grenze der Zone bilden, liegen außerhalb.
Für auswärtige Fahrzeuge gelten:
- Benzin- und LPG-Fahrzeuge: mindestens Euro 3 oder Baujahr ab 2000
- Dieselfahrzeuge: mindestens Euro 5 oder Baujahr ab 2009
Eine Umweltplakette ist nicht erforderlich. Die Kontrolle erfolgt anhand der Fahrzeugdaten beziehungsweise durch Polizei und Stadtwache. Bei einem ausländischen Fahrzeug sollten Fahrzeugschein und Nachweis der Abgasnorm mitgeführt werden.
Fahrradträger
ahrräder dürfen seitlich nicht über die zulässige Fahrzeugbreite hinausragen.
Bei mautpflichtigen Privatstrecken kann ein zusätzlicher Anhänger die Fahrzeugklasse beeinflussen. Ein gewöhnlicher Fahrradträger verändert die Mautklasse normalerweise nicht.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt der Hund:
- einen Mikrochip
- einen gültigen EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung
Die Kennzeichnung durch den Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein. Bei einer Erstimpfung gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 21 Tagen. Eine zusätzliche Bandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Eine zusätzliche Registrierung des Hundes ist für eine Urlaubsreise normalerweise nicht erforderlich.
Leinen- und Maulkorbregeln können von den Gemeinden festgelegt werden. In Städten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Wäldern und Naturschutzgebieten sollte der Hund an der Leine geführt werden. In Nationalparks können Hunde vollständig verboten oder nur auf bestimmten Wegen erlaubt sein.
An bewachten Ostseestränden sind Hunde während der Badesaison häufig nur in ausgewiesenen Abschnitten erlaubt. Die örtliche Beschilderung hat Vorrang.
Unser Fazit
Die Stellplatzinfrastruktur ist regional verschieden. In touristischen Gebieten findet man zahlreiche Camping- und Wohnmobilplätze, während Ver- und Entsorgung in ländlichen Regionen etwas mehr Planung erfordern kann.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen können den größten Teil des polnischen Straßennetzes ohne Maut nutzen. Bei schweren Wohnmobilen muss das e‑TOLL-System dagegen unbedingt vor der Fahrt eingerichtet werden.
Vor Städtereisen sollten außerdem die Umweltzonen geprüft werden. Besonders wichtig ist die Registrierung in Kraków: Ausländische Fahrzeuge müssen dort auch dann angemeldet werden, wenn sie die Abgasvorgaben erfüllen oder als Wohnmobil eine Ausnahme nutzen können.
Für uns verbindet Polen abwechslungsreiche Landschaften, interessante Städte und kurze bis mittlere Tagesetappen. Mit etwas Vorbereitung bei Maut und Umweltzonen bietet das Land sehr gute Voraussetzungen für eine längere Wohnmobilreise.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Tauschflaschen werden normalerweise nicht in polnische Tauschsysteme übernommen. Für kurze Reisen ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Gasflaschen einzureisen.
LPG-Tankstellen: Autogas ist in Polen sehr weit verbreitet. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise ein Dish-Adapter benötigt.
Polnische Tauschflasche: Polnische Gasflaschen besitzen häufig einen mit deutschen Anlagen kompatiblen Schraubanschluss. Bei einer fest eingebauten Druckregelanlage wie MonoControl oder DuoControl wird in der Regel ein Hochdruckschlauch mit Anschluss G.12 verwendet. Der konkrete Anschluss sollte vor dem Kauf der Flasche geprüft werden.
Polen kompakt
Notruf: 112
Polizei: 997
Landesvorwahl: +48
Währung: Polnischer Złoty
Allgemeine Straßenmaut bis 3,5 Tonnen: Nur auf einzelnen privaten Autobahnabschnitten
e‑TOLL: Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Kennzeichenregistrierung: Für e‑TOLL und ausländische Fahrzeuge in Kraków
Umweltzonen: Warschau, Kraków und Katowice
Umweltplakette: Keine allgemeine Plakette erforderlich
Warntafel am Fahrradträger: Nein
Leinenpflicht: Abhängig von Gemeinde und Aufenthaltsort
Fuchsbandwurmbehandlung: Nicht vorgeschrieben
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Miejsce dla kamperów – Wohnmobilstellplatz
Parking dla kamperów – Wohnmobilparkplatz
Pole kempingowe – Campingplatz
Kemping – Campingplatz
Punkt serwisowy dla kamperów – Servicestation für Wohnmobile
Zrzut szarej wody – Grauwasserentsorgung
Opróżnianie toalety chemicznej – Toilettenentsorgung
Woda pitna – Trinkwasser
Myjnia samoobsługowa – SB-Autowäsche
Myjnia dla ciężarówek – Lkw-Waschanlage
Myjnia dla kamperów – Wohnmobilwäsche
Butla gazowa – Gasflasche
Autogaz oder LPG – Autogas
🇵🇹 Portugal - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Portugal besitzt ein wachsendes Netz aus Campingplätzen, kommunalen Wohnmobilstellplätzen und einfachen Ver- und Entsorgungsstationen. Offizielle Wohnmobilstellplätze werden als Área de Serviço para Autocaravanas oder kurz ASA bezeichnet.
Besonders an der Atlantikküste und in beliebten Urlaubsregionen sind viele frühere Übernachtungsplätze inzwischen gesperrt. Höhenbegrenzungen, Wohnmobilverbote und nächtliche Kontrollen kommen dort regelmäßig vor.
Freies stehen und Parken
Außerhalb von Schutzgebieten darf in einem ordnungsgemäß zugelassenen Wohnmobil grundsätzlich bis zu 48 Stunden innerhalb derselben Gemeinde übernachtet werden. Voraussetzung ist, dass das Parken erlaubt ist, keine örtliche Regelung dagegenspricht und das Fahrzeug vollständig im Parkmodus bleibt.
In Natura-2000-Gebieten, geschützten Landschaften und Bereichen mit Küstenschutzplan ist das Übernachten außerhalb ausdrücklich zugelassener Plätze verboten. Das betrifft viele attraktive Parkplätze unmittelbar am Meer.
Als Übernachtung gilt der Aufenthalt im Wohnmobil zwischen 21 und 7 Uhr. Markise, Tisch, Stühle, Grill, Auffahrkeile und andere Campingausstattung sollten nur auf dafür vorgesehenen Stell- oder Campingplätzen genutzt werden. Abwasser und Toiletteninhalt dürfen ausschließlich an zugelassenen Stationen entsorgt werden.
Gemeinden dürfen zusätzliche Einschränkungen, kürzere Aufenthaltszeiten oder vollständige Übernachtungsverbote festlegen. Die Beschilderung vor Ort hat deshalb immer Vorrang.
Ver- und Entsorgung
Auf vielen Hafenstellplätzen und Campingplätzen stehen Strom, Frischwasser sowie Möglichkeiten zur Entleerung von Grau- und Schwarzwasser zur Verfügung. Die Infrastruktur ist insgesamt sehr gut, kann außerhalb der Hauptsaison jedoch eingeschränkt sein.
Maut und Brücken
Portugal besitzt sowohl klassische Mautstrecken mit Zahlstationen als auch vollständig elektronische Autobahnabschnitte. Die Art der Bezahlung wird an der Einfahrt angezeigt. Auf klassischen Strecken wird ein Ticket gezogen und bei der Ausfahrt bezahlt.
Für ausländische Fahrzeuge ohne portugiesischen Transponder ist EasyToll die einfachste Lösung. Dabei werden das Kennzeichen und eine Kredit- oder Debitkarte miteinander verknüpft. Die anfallende Maut wird anschließend automatisch von der Karte abgebucht. Eine EasyToll-Registrierung gilt 30 Tage.
Alternativ können je nach Reiseroute eine vorausbezahlte TollCard oder ein zeitlich begrenztes Mautprodukt genutzt werden. Wer einen kompatiblen europäischen Mauttransponder besitzt, sollte vor der Reise prüfen, ob dieser auch auf portugiesischen Autobahnen akzeptiert wird.
Die Fahrzeugklasse richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Achsen und der Höhe über der Vorderachse. Viele größere Wohnmobile werden deshalb nicht wie ein gewöhnlicher Pkw abgerechnet.
Mautfreie Alternativstrecken führen häufig durch Ortschaften und können deutlich mehr Zeit beanspruchen. In Google Maps lässt sich „Mautstraßen vermeiden“ aktivieren. Die vorgeschlagene Route sollte trotzdem kontrolliert werden.
Kennzeichenregistrierung
Wer elektronische Mautstrecken nutzt, sollte das ausländische Kennzeichen vorab bei EasyToll oder einem anderen zugelassenen Bezahlsystem registrieren. Ohne gültige Zuordnung können die elektronisch erfassten Mautbeträge nicht regulär abgebucht werden und zusätzliche Gebühren entstehen.
Umweltzonen
In Lissabon besteht die derzeit einzige klassische Umweltzone Portugals. Sie ist in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Mindestabgasnormen unterteilt. Eine Umweltplakette oder vorherige Registrierung ausländischer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.
Fahrradträger
Ragt die Ladung über den hinteren Fahrzeugumriss hinaus, muss sie in Portugal mit einer zugelassenen rot-weißen Warntafel gekennzeichnet werden. Die in Spanien oder Italien vorgeschriebenen Tafeln sind nicht automatisch baugleich mit der portugiesischen Ausführung. Vor der Reise sollte deshalb geprüft werden, ob die verwendete Warntafel auch für Portugal zugelassen ist.
Die Fahrräder dürfen seitlich nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Eine zusätzliche Bandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Im öffentlichen Raum müssen Hunde unter der Kontrolle ihrer Begleitperson bleiben. Vorgeschrieben ist mindestens ein Halsband oder Brustgeschirr mit Kontaktdaten des Halters. Je nach Gemeinde, Rasse und örtlicher Regelung können Leine und Maulkorb vorgeschrieben sein.
An bewachten Badestränden sind Hunde während der Badesaison häufig nicht erlaubt. Außerhalb der Saison oder an ausdrücklich ausgewiesenen Hundestränden gelten die örtlichen Regeln. Entsprechende Schilder sollten immer beachtet werden.
Unser Fazit
Besonders gut gefallen haben uns die Stellplätze an den dänischen Yachthäfen. Sie liegen häufig direkt am Wasser, bieten eine gute Infrastruktur und sind ideale Ausgangspunkte, um die Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu entdecken.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Gasflaschen werden in Portugal normalerweise nicht getauscht. Bei einem längeren Aufenthalt kann eine portugiesische Flasche von Anbietern wie Galp, Repsol, Rubis oder OZ Energia übernommen und anschließend im jeweiligen Händlernetz getauscht werden. Empfehlenswert ist eine Propanflasche, da Propan auch bei niedrigen Temperaturen zuverlässig funktioniert.
LPG-Tankstellen: Autogas wird als GPL Auto angeboten und ist in vielen Regionen erhältlich. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird überwiegend der Euronozzle-Adapter benötigt. Da vereinzelt noch andere Anschlüsse vorkommen, empfiehlt sich ein europäisches LPG-Adapterset.
Portugiesische Tauschflasche: Viele portugiesische Propanflaschen besitzen einen POL-Anschluss. Für Truma Gasfilter wird normalerweise ein G.10-Hochdruckschlauch benötigt. Da einzelne Flaschensysteme abweichen, sollte der Anschluss vor der Übernahme geprüft werden.
Portugal kompakt
Notruf: 112
Landesvorwahl: +351
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Ja, auf vielen Autobahnen
Kennzeichenregistrierung: Für elektronische Mautstrecken erforderlich
Umweltplakette: Nein
Fahrradträger-Warntafel: Bei überstehender Ladung erforderlich
Maximale freie Übernachtung: 48 Stunden je Gemeinde
Freies Übernachten in Schutzgebieten: Verboten
Leinenpflicht: Abhängig von Ort, Gemeinde und Hund
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Área de Serviço para Autocaravanas – Wohnmobilstellplatz
ASA – Abkürzung für Wohnmobilstellplatz
Parque de autocaravanas – Wohnmobilparkplatz
Parque de campismo – Campingplatz
Estação de serviço – Servicestation
Área de serviço – Rast- oder Servicestation
Despejo de águas cinzentas – Grauwasserentsorgung
Despejo de sanita química – Toilettenentsorgung
Água potável – Trinkwasser
Abastecimento de água – Wasser auffüllen
Lavagem self-service – SB-Waschanlage
Lavagem de pesados – Lkw-Waschanlage
Lavagem de autocaravanas – Wohnmobilwäsche
Garrafa de gás – Gasflasche
GPL Auto – Autogas
🇸🇪 Schweden - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Schweden besitzt zahlreiche Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und einfache Übernachtungsmöglichkeiten in der Natur. Offizielle Wohnmobilstellplätze werden meist als Ställplats bezeichnet. Viele Häfen, Gemeinden und Bauernhöfe bieten Stellplätze mit unterschiedlicher Ausstattung an.
In beliebten Küstenregionen und rund um größere Städte können die Plätze während der Hauptsaison schnell belegt sein. Außerhalb der touristischen Schwerpunkte ist die Stellplatzsuche meistens unkompliziert.
Freies stehen und Parken
Das schwedische Jedermannsrecht ermöglicht den freien Aufenthalt in der Natur, berechtigt aber nicht dazu, mit einem Wohnmobil abseits von Straßen und ausgewiesenen Flächen zu fahren oder zu parken. Strände, Wiesen, Wälder und andere Naturflächen dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.
Übernachten ist dort möglich, wo das Parken erlaubt ist und keine Beschilderung oder örtliche Regelung dagegenspricht. Privatwege dürfen genutzt werden, sofern sie nicht gesperrt sind. Zufahrten, Ausweichstellen und Flächen der Land- oder Forstwirtschaft müssen freigehalten werden.
Auf Rastplätzen gilt normalerweise eine Höchstparkdauer von 24 Stunden an Werktagen. An Wochenenden und Feiertagen darf häufig bis zum nächsten Werktag geblieben werden. Abweichende Zeiten werden auf Zusatzschildern angegeben.
In der Nähe von Wohnhäusern sollte die Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Das Fahrzeug bleibt vollständig im Parkmodus. Markise, Tisch, Stühle und Grill gehören nur auf Plätze, auf denen Camping erlaubt ist.
Naturreservate, Nationalparks, Küstengebiete und Gemeinden können zusätzliche Übernachtungsverbote festlegen. Die Beschilderung vor Ort hat immer Vorrang.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen befinden sich auf vielen Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Rastanlagen und teilweise an Tankstellen. Einige Gemeinden bieten kostenlose Stationen an.
Frischwasserstellen können außerhalb der Hauptsaison oder im Winter geschlossen sein. Grauwasser und Toiletten werden ausschließlich an dafür vorgesehenen Stationen entleert.
Maut und Brücken
Eine allgemeine Autobahnmaut gibt es in Schweden nicht. Gebühren fallen jedoch für einzelne Brücken sowie für Fahrten durch Stockholm und Göteborg an.
In Stockholm und Göteborg wird zu bestimmten Tageszeiten eine City-Maut erhoben. Sie gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Die Durchfahrten werden automatisch erfasst und nachträglich abgerechnet. Eine vorherige Registrierung oder Bezahlung an einer Mautstation ist nicht erforderlich.
In Göteborg beträgt der Tageshöchstbetrag derzeit 60 SEK. In Stockholm liegt er je nach Jahreszeit bei maximal 105 beziehungsweise 135 SEK pro Fahrzeug.
Zusätzliche Infrastrukturabgaben werden unter anderem für die Motala-Brücke, die Sundsvall-Brücke und die Skuru-Brücke erhoben. Für die Verbindung über die Öresundbrücke nach Dänemark gilt ein eigener, deutlich höherer Tarif.
Kennzeichenregistrierung
Für die schwedische City-Maut und die staatlichen Infrastrukturabgaben ist keine vorherige Kennzeichenregistrierung notwendig. Das ausländische Kennzeichen wird automatisch erfasst und die Forderung anschließend an den Fahrzeughalter versendet.
Wer einen mit der Öresundbrücke kompatiblen Mauttransponder oder Rabattvertrag besitzt, sollte das Kennzeichen und die Fahrzeugdaten dort korrekt hinterlegen.
Umweltzonen
Schwedische Gemeinden können Umweltzonen für unterschiedliche Fahrzeugklassen einrichten. Die bestehenden Zonen betreffen überwiegend schwere Busse und Lastkraftwagen in größeren Städten.
Ein privat genutztes Wohnmobil der Fahrzeugklasse M1 ist von diesen Regelungen normalerweise nicht betroffen. Eine Umweltplakette oder allgemeine Registrierung ausländischer Wohnmobile ist nicht erforderlich.
Örtliche Zufahrtsbeschränkungen und Verkehrsschilder müssen unabhängig davon beachtet werden.
Fahrradträger
Bei Fähren und der Öresundbrücke kann die tatsächliche Fahrzeuglänge einschließlich Fahrradträger für den Tarif entscheidend sein.
Reisen mit Hund
Für die Einreise werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm ist nicht vorgeschrieben.
Der Hund muss vor der Einreise außerdem beim schwedischen Zoll angemeldet werden. Die Anmeldung kann vorab online erfolgen. Bei einer Kontrolle müssen die Anmeldenummer und der EU-Heimtierausweis vorgelegt werden.
Vom 1. März bis zum 20. August müssen Hunde in der Natur so beaufsichtigt werden, dass sie Wildtiere nicht stören. Praktisch bedeutet das in der Regel Leinenpflicht. In Rentiergebieten sowie teilweise in Nationalparks und Naturreservaten gilt die Leinenpflicht ganzjährig.
Unser Fazit
Schweden ist ein sehr wohnmobilfreundliches Reiseland. Das große Netz aus Campingplätzen, Ställplatser und Rastplätzen ermöglicht flexible Touren, und außerhalb der Hauptreisegebiete findet man häufig ruhige Übernachtungsmöglichkeiten.
Das Jedermannsrecht ist jedoch kein Freifahrtschein für Wohnmobile. Es erlaubt weder das Befahren der Natur noch das Abstellen auf beliebigen Wiesen, Stränden oder Waldflächen. Wer auf erlaubten Parkflächen bleibt, Rücksicht auf Anwohner und Natur nimmt und die örtliche Beschilderung beachtet, kann Schweden trotzdem sehr frei bereisen.
Die City-Maut in Stockholm und Göteborg wird automatisch abgerechnet. Eine Registrierung ist dafür nicht notwendig. Bei der Einreise mit Hund darf dagegen die vorherige Anmeldung beim schwedischen Zoll nicht vergessen werden.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Gasflaschen werden in Schweden normalerweise nicht getauscht. Bei einem längeren Aufenthalt kann eine schwedische Propanflasche übernommen und anschließend im Händlernetz des jeweiligen Anbieters getauscht werden.
LPG-Tankstellen: Autogas ist in Schweden erhältlich, das Tankstellennetz ist jedoch deutlich kleiner als in Mitteleuropa. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise der Dish-Adapter benötigt. Vor Fahrten in dünn besiedelte Regionen sollte rechtzeitig nachgefüllt werden.
Schwedische Tauschflasche: Viele schwedische Propanflaschen besitzen einen POL-Anschluss. Für Truma Gasfilter sowie DuoControl oder MonoControl wird normalerweise ein G.10-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt. Der Anschluss der konkreten Flasche sollte vor der Übernahme geprüft werden.
Schweden kompakt
Notruf: 112
Polizei ohne Notfall: 114 14
Landesvorwahl: +46
Währung: Schwedische Krone
Allgemeine Straßenmaut: Nein
City-Maut: Stockholm und Göteborg
Kennzeichenregistrierung: Nicht erforderlich
Umweltplakette: Nein
Fahrradträger-Warntafel: Nein
Freies Übernachten: Auf erlaubten Parkflächen möglich
Leinenpflicht in der Natur: 1. März bis 20. August
Zollanmeldung für Hunde: Pflicht
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Ställplats – Wohnmobilstellplatz
Husbil – Wohnmobil
Husbilsparkering – Wohnmobilparkplatz
Campingplats – Campingplatz
Rastplats – Rastplatz
Tömningsstation – Entsorgungsstation
Gråvattentömning – Grauwasserentsorgung
Latrintömning – Toilettenentsorgung
Dricksvatten – Trinkwasser
Vattenpåfyllning – Wasser auffüllen
Gör-det-själv-tvätt – SB-Waschanlage
Lastbilstvätt – Lkw-Waschanlage
Gasolflaska – Gasflasche
Gasol – Flüssiggas
🇨🇭 Schweiz - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Die Schweiz ist ein großartiges Reiseland für Wohnmobile: spektakuläre Alpenpässe, klare Seen und sehr gut ausgebaute Infrastruktur. Allerdings unterscheiden sich die Übernachtungsregeln je nach Kanton und Gemeinde. Zudem sollte man die Vignette beziehungsweise die Schwerverkehrsabgabe bereits vor der Einreise klären.
Freies stehen und Parken
Das Übernachten außerhalb offizieller Camping- und Stellplätze ist in der Schweiz nicht landesweit einheitlich geregelt. Die Bestimmungen werden von den Kantonen und häufig zusätzlich von den einzelnen Gemeinden festgelegt.
Deshalb gilt:
- Ausschilderung am Parkplatz beachten
- örtliche Regelungen prüfen
- im Zweifel bei Gemeinde, Tourismusbüro oder Polizei nachfragen
- auf Privatgrund nur mit Zustimmung des Eigentümers übernachten
- für längere Aufenthalte einen offiziellen Stell- oder Campingplatz nutzen
In Nationalparks, Naturschutzgebieten, eidgenössischen Jagdbanngebieten und ausgewiesenen Wildruhezonen sollte ausschließlich auf den vorgesehenen Plätzen übernachtet werden.
Unsere Empfehlung: Für spontane Übernachtungen gezielt nach offiziellen Wohnmobilstellplätzen suchen. Das erspart Diskussionen und ist besonders in touristischen Bergregionen die zuverlässigste Lösung.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen findet man auf vielen Campingplätzen, größeren Stellplätzen und teilweise bei kommunalen Einrichtungen oder Autobahnraststätten.
Üblicherweise angeboten werden:
- Frischwasser
- Entleerung der Toilettenkassette
- Entsorgung von Grauwasser
- Stromanschluss
- Müllentsorgung
Nicht jede Station ist frei zugänglich. Manche Einrichtungen können nur von Übernachtungsgästen genutzt werden oder werden über Automaten bezahlt. Einige Automaten akzeptieren ausschließlich Schweizer Franken oder Karten.
Maut und Straßengebühren
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Für die Benutzung der Schweizer Autobahnen und Autostraßen benötigen Wohnmobile bis einschließlich 3,5 Tonnen eine Autobahnvignette.
Die Vignette kostet 40 Schweizer Franken und ist als klassische Klebevignette oder als elektronische E‑Vignette erhältlich. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.
Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Damit beträgt der Gültigkeitszeitraum insgesamt 14 Monate.
Die E‑Vignette kann über das offizielle Schweizer Portal gekauft werden:
Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt die pauschale Schwerverkehrsabgabe, kurz PSVA. Sie wird für die Nutzung des gesamten öffentlichen Straßennetzes erhoben und nicht nur für Autobahnen.
Die Abgabe muss vor der Einreise beziehungsweise vor der ersten Fahrt in der Schweiz bezahlt werden. Am einfachsten funktioniert das über das offizielle Via-Portal. Für ein Fahrzeug, das der PSVA unterliegt, wird keine zusätzliche Autobahnvignette benötigt.
Je nach Reisedauer können unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gewählt werden. Besonders praktisch für Urlaubsreisen ist die Variante mit zehn frei wählbaren Tagen innerhalb eines Jahres.
Zusätzliche Gebühren
Einige Tunnel, Autoverladungen und besondere Alpenverbindungen kosten unabhängig von Vignette oder PSVA zusätzlich. Dazu gehören beispielsweise:
- Großer-St.-Bernhard-Tunnel
- Munt-la-Schera-Tunnel
- verschiedene Autoverladungen durch Eisenbahntunnel
- einzelne private Bergstraßen
Bei der Routenplanung sollte daher geprüft werden, ob neben der Vignette weitere Gebühren anfallen.
Kennzeichenregistrierung
Bei der elektronischen Vignette wird die Berechtigung mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft. Beim Kauf müssen Zulassungsland, Fahrzeugart und Kennzeichen korrekt angegeben werden.
Eine zusätzliche allgemeine Kennzeichenregistrierung für die Einreise in die Schweiz ist nicht erforderlich.
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen werden die notwendigen Fahrzeugdaten im Rahmen der Schwerverkehrsabgabe erfasst.
Umweltzonen
In der Schweiz gibt es derzeit keine landesweite Umweltplakette und keine flächendeckenden Umweltzonen.
Eine Besonderheit besteht im Kanton Genf: Dort kann bei hoher Luftbelastung vorübergehend die Umweltzone „Stick’AIR“ aktiviert werden. Während einer solchen Phase dürfen zwischen 6 und 22 Uhr innerhalb des betroffenen Gebiets nur Fahrzeuge mit den jeweils zugelassenen Plakettenkategorien fahren.
Die Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die französische Crit’Air-Plakette wird in Genf anerkannt. Wer bereits eine passende französische Plakette besitzt, benötigt daher keine zusätzliche Stick’AIR-Plakette.
Ohne aktivierte Luftreinhaltemaßnahme ist für die Fahrt nach Genf keine Umweltplakette erforderlich.
Unsere Empfehlung: Wer Genf besuchen möchte, sollte vor der Anfahrt prüfen, ob die temporäre Umweltzone aktuell aktiviert ist.
Fahrradträger
Ragt eine Ladung ungewöhnlich weit über das Fahrzeug hinaus, können zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften gelten. Bei einem üblichen, fahrzeugnah montierten Fahrradträger ist das normalerweise nicht relevant.
Die zulässige Stütz- und Traglast muss eingehalten werden. Die tatsächliche Fahrzeuglänge bei Fähren, Parkplätzen und Stellplätzen muss beachtet werden
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem EU-Land benötigt der Hund:
- einen Mikrochip
- einen gültigen EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung
Die Kennzeichnung durch den Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein. Bei einer Erstimpfung gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 21 Tagen.
Eine zusätzliche Registrierung des Hundes ist für eine Urlaubsreise normalerweise nicht erforderlich.
Leinenpflicht und weitere Regelungen werden kantonal beziehungsweise kommunal festgelegt. In Wildruhezonen, Naturschutzgebieten, Wäldern und auf Weiden sollte der Hund besonders zuverlässig geführt werden. Bei Weiden mit Kühen, Mutterkühen oder Herdenschutzhunden sind die örtlichen Hinweisschilder unbedingt zu beachten.
Für Bergtouren empfehlen wir außerdem:
- ausreichend Wasser mitnehmen
- Pfoten regelmäßig kontrollieren
- Rücksicht auf Wild- und Weidetiere nehmen
- steile oder mit Gitterrosten versehene Wege vorab prüfen
- Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bergbahnen sichern
Unser Fazit
Die Schweiz ist eines der landschaftlich beeindruckendsten Reiseziele für Wohnmobile. Alpenpässe, klare Seen, historische Städte und eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur ermöglichen abwechslungsreiche Reisen auf vergleichsweise kurzen Entfernungen.
Die Regeln zum Übernachten sind jedoch nicht landesweit einheitlich. Kantone und Gemeinden können eigene Vorgaben erlassen, weshalb Beschilderung und örtliche Regelungen immer beachtet werden sollten. In touristischen Regionen und Schutzgebieten würden wir bevorzugt offizielle Wohnmobilstellplätze oder Campingplätze nutzen.
Vor der Einreise sollte außerdem geklärt werden, ob für das Wohnmobil eine Autobahnvignette oder die pauschale Schwerverkehrsabgabe benötigt wird. Besonders bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gilt die Schwerverkehrsabgabe für das gesamte öffentliche Straßennetz und nicht nur für Autobahnen.
Bei Fahrten durch die Alpen sollten Wetterlage, Passhöhe, Fahrzeuggröße und mögliche Wintersperren in die Planung einbezogen werden. Einige Passstraßen sind eng, steil oder für größere Wohnmobile nur bedingt geeignet. Selbst im Sommer können auf hoch gelegenen Alpenpässen kurzfristig Schnee und winterliche Straßenverhältnisse auftreten. Schneeketten sollten deshalb bei entsprechenden Passfahrten auch außerhalb der klassischen Wintersaison mitgeführt werden.
Die Schweiz ist kein günstiges Reiseland. Stellplätze, Campingplätze, Lebensmittel und Freizeitangebote können deutlich teurer sein als in den Nachbarländern. Mit guter Vorbereitung, einem gefüllten Vorrat und einer sorgfältig geplanten Route lässt sich die Reise dennoch gut kalkulieren.
Für uns überwiegen eindeutig die landschaftlichen Erlebnisse. Wer die Mautregelungen, örtlichen Übernachtungsvorgaben und möglichen Wetterumschwünge in den Bergen berücksichtigt, findet in der Schweiz hervorragende Bedingungen für eine eindrucksvolle Wohnmobilreise.
Gasversorgung
Schweizer Gasflaschen besitzen ein eigenes Anschlusssystem. Für eine fest eingebaute Druckregelanlage wie MonoControl oder DuoControl wird in der Regel ein länderspezifischer Hochdruckschlauch mit Anschluss G.2 benötigt.
Deutsche Tauschflaschen werden in der Schweiz normalerweise nicht in das örtliche Tauschsystem übernommen. Wer länger bleibt oder regelmäßig in die Schweiz reist, kann eine Schweizer Flasche samt passendem Anschluss verwenden.
Für kurze Reisen ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Gasflaschen einzureisen.
Fest eingebaute und zugelassene LPG-Tanks beziehungsweise Tankflaschen können an geeigneten Autogas-Tankstellen befüllt werden. In der Schweiz wird dafür üblicherweise der Dish-Anschluss verwendet. Das Netz ist jedoch weniger dicht als in einigen Nachbarländern, weshalb passende Tankstellen vorab in der Route gespeichert werden sollten.
Schweiz kompakt
- Währung: Schweizer Franken, CHF
- EU-Mitglied: Nein
- Schengen-Raum: Ja
- Autobahnvignette: Ja, für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
- Schwerverkehrsabgabe: Ja, für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
- Landesweite Umweltplakette: Nein
- Temporäre Umweltzone: Genf
- Warnweste: Empfehlenswert griffbereit im Fahrzeug
- Fahrradträger-Warntafel: Bei einem normalen Fahrradträger nicht erforderlich
- Notruf: 112
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Rettungsdienst: 144
- Stromanschluss: CEE auf Camping- und Stellplätzen üblich
- Steckdosen: Schweizer Typ J; Adapter empfehlenswert
- Gasanschluss: Schweizer System, häufig G.2
- LPG-Füllanschluss: Dish
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Wohnmobilstellplatz Schweiz
Stellplatz Wohnmobil
Campingplatz Schweiz
Ver- und Entsorgungsstation Wohnmobil
Wohnmobil Entsorgung
Aire de camping-car
Aire de services camping-car
Area camper
Camper Service
Vidange eaux grises
Wasserstelle Wohnmobil
Autogas
LPG Tankstelle
Wohnmobilwäsche
🇪🇸 Spanien - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Spanien verfügt über ein großes Netz aus Campingplätzen, kommunalen Wohnmobilstellplätzen und privaten Camper-Areas. Offizielle Stellplätze werden meist als Área de autocaravanas bezeichnet. Viele Gemeinden bieten dort auch Frischwasser und Entsorgung an.
An der Küste und in touristischen Regionen sind Wohnmobilparkplätze häufig zeitlich begrenzt. Die örtliche Beschilderung sollte aufmerksam geprüft werden.
Freies stehen und Parken
Ein Wohnmobil darf grundsätzlich überall parken, wo dies für Fahrzeuge seiner Größe erlaubt ist. Das Übernachten im Inneren ist möglich, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt ist und ausschließlich als geparktes Fahrzeug genutzt wird.
Zum Parkmodus gehören:
- Das Fahrzeug steht vollständig innerhalb der Markierungen.
- Es werden keine Markise, Stühle, Tische oder Auffahrkeile verwendet.
- Fenster oder Bauteile ragen nicht über den Fahrzeugumriss hinaus.
- Es werden weder Abwasser noch andere Flüssigkeiten abgelassen.
- Außer den technisch notwendigen Betriebsgeräuschen entstehen keine vermeidbaren Geräusche.
Sobald außerhalb des Fahrzeugs Fläche beansprucht wird, kann der Aufenthalt als Camping gelten. Camping ist nur auf dafür zugelassenen Stell- und Campingplätzen erlaubt.
Autonome Regionen, Gemeinden, Naturparks und Küstenverwaltungen können zusätzliche Park- und Übernachtungsverbote erlassen. Besonders an Stränden, in Schutzgebieten und innerhalb von Städten gelten häufig strengere örtliche Regeln.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen befinden sich auf Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und teilweise an Tankstellen oder Autobahnraststätten. Viele kommunale Plätze bieten die Versorgung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an.
Frischwasser wird als agua potable gekennzeichnet. Nicht jede Wasserstelle besitzt Trinkwasserqualität. Für Grauwasser und Kassettentoiletten sind getrennte Abläufe vorgesehen.
Maut und Brücken
Das spanische Autobahnnetz ist größtenteils mautfrei. Gebühren fallen nur noch auf einzelnen Autobahnen, Tunneln und Sonderstrecken an. Mautpflichtige Autobahnen sind meistens mit AP gekennzeichnet, allerdings ist nicht jede AP-Strecke weiterhin kostenpflichtig.
An klassischen Mautstationen wird bei der Einfahrt ein Ticket gezogen und bei der Ausfahrt mit Karte oder Bargeld bezahlt. Mit einem kompatiblen europäischen Mauttransponder kann häufig die mit Vía-T gekennzeichnete Spur genutzt werden.
Die Fahrzeugklasse richtet sich nach Fahrzeugart, Höhe und Anzahl der Achsen.
Umweltzonen und Kennzeichenregistrierung
Viele spanische Städte besitzen eine Zona de Bajas Emisiones, abgekürzt ZBE. Die Zufahrt wird meist mit Kameras und automatischer Kennzeichenerkennung kontrolliert.
Ausländische Fahrzeuge können keine spanische DGT-Umweltplakette erhalten. Stattdessen entscheidet jede Stadt selbst, ob der Fahrzeugschein lediglich mitgeführt werden muss oder das Kennzeichen vor der Einfahrt registriert werden muss. Eine landesweit gültige Registrierung gibt es nicht.
Nach aktuellem Stand ist eine Registrierung beziehungsweise vorherige Genehmigung für ausländische Fahrzeuge insbesondere in folgenden Städten und Gebieten erforderlich:
Barcelona und Metropolregion: Alle ausländischen Fahrzeuge müssen vor der Einfahrt im gemeinsamen ZBE-Register der Metropolregion Barcelona angemeldet werden. Dafür werden Fahrzeugschein, Kraftstoffart und Euro-Abgasnorm benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu 15 Tage dauern. Eine erfolgreiche Registrierung gilt in den teilnehmenden Umweltzonen der Metropolregion.
Bilbao: Ausländische Fahrzeuge müssen im ZBE-Register der Stadt angemeldet werden. Die Zufahrten werden automatisch über das Kennzeichen kontrolliert.
San Sebastián/Donostia: Für jedes Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen muss vor der Einfahrt eine Genehmigung beantragt werden. Das Fahrzeug muss außerdem die vorgeschriebene Euro-Abgasnorm erfüllen.
Madrid: Für die besonders geschützte Umweltzone Distrito Centro müssen ausländische Fahrzeuge anhand von Fahrzeugschein und technischen Fahrzeugdaten einer spanischen Umweltklasse zugeordnet werden. Die Unterlagen sollten frühzeitig bei der Stadt eingereicht werden. Eine Freigabe der Umweltklasse allein garantiert noch keine uneingeschränkte Zufahrt in das Zentrum.
Salamanca: Ausländische Fahrzeuge müssen über das städtische ZBE-Portal registriert werden. Dafür werden das Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere benötigt.
Palma de Mallorca: Ausländische Fahrzeuge müssen vor der Einfahrt angemeldet werden. Die Genehmigung sollte mindestens fünf Tage vorher beantragt werden und gilt derzeit für 30 Tage.
Pamplona: Die Umweltzone liegt innerhalb der bereits kontrollierten Altstadt. Je nach Ziel und Zufahrtsgrund ist eine vorherige Anmeldung oder Genehmigung erforderlich. Für öffentliche Parkhäuser und weitere festgelegte Fälle bestehen Ausnahmen.
Auch Städte wie A Coruña, Alicante, Granada, Málaga, Sevilla, Valencia, Valladolid und Zaragoza besitzen oder planen Umweltzonen. Dort gelten unterschiedliche Einführungsfristen, Ausnahmen und Nachweisverfahren. Vor jeder Fahrt in eine größere Stadt sollte deshalb die aktuelle kommunale ZBE-Seite geprüft werden.
Mit dem Wohnmobil ist es häufig einfacher, außerhalb der Umweltzone zu parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren.
Fahrradträger
Ragt der Fahrradträger über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine spanische V-20-Warntafel angebracht werden. Die Tafel ist 50 × 50 Zentimeter groß und besitzt diagonal verlaufende rot-weiße Streifen.
Bei einem schmalen Fahrradträger reicht normalerweise eine mittig angebrachte V-20-Tafel. Erstreckt sich die Ladung über die gesamte Fahrzeugbreite, werden zwei Tafeln benötigt. Die roten Streifen müssen dabei gemeinsam ein umgekehrtes V bilden.
Fahrräder dürfen seitlich nicht über den Fahrzeugumriss hinausragen. Die Warntafel wird auch benötigt, wenn ein leerer Fahrradträger über das Fahrzeugheck hinausragt.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat werden ein Mikrochip, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt.
Leinenpflicht, Maulkorbregelungen und Zugang zu Stränden werden durch autonome Regionen und Gemeinden geregelt. In Städten und öffentlichen Bereichen sollte der Hund grundsätzlich angeleint werden. Für als potenziell gefährlich eingestufte Hunde gelten zusätzliche Anforderungen.
Während der Badesaison sind Hunde an vielen bewachten Stränden nicht erlaubt. Zahlreiche Regionen besitzen jedoch ausgewiesene Hundestrände, die als Playa canina oder Playa para perros bezeichnet werden.
Unser Fazit
Die Schweiz eignet sich hervorragend für eine Reise mit dem Wohnmobil. Die Straßen sind gut ausgebaut, Stell- und Campingplätze liegen häufig in landschaftlich außergewöhnlichen Regionen und viele Ziele lassen sich bequem mit Bahn, Bus oder Bergbahn erreichen.
Besonders wichtig sind eine sorgfältige Gewichtsprüfung, die passende Vignette beziehungsweise Schwerverkehrsabgabe und eine kurze Kontrolle der örtlichen Übernachtungsregeln. Wer Genf besuchen möchte, sollte zusätzlich den aktuellen Status der temporären Umweltzone prüfen.
Passfahrten sollten gut vorbereitet werden. Einige Strecken sind für größere Wohnmobile nur eingeschränkt geeignet und das Wetter kann sich im Hochgebirge sehr schnell verändern. Auch im Sommer sind Schneefall, Straßensperrungen oder eine vorübergehende Schneekettenpflicht möglich. Wer über hohe Alpenpässe fahren möchte, sollte deshalb den aktuellen Straßenzustand prüfen und passende Schneeketten mitführen.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Gasflaschen werden in Spanien normalerweise nicht getauscht. Bei einem längeren Aufenthalt kann eine spanische Flasche von Anbietern wie Repsol, Cepsa oder Galp übernommen und anschließend im jeweiligen Händlernetz getauscht werden. Propan ist für das Wohnmobil meist die bessere Wahl, da es auch bei niedrigen Temperaturen zuverlässig funktioniert.
LPG-Tankstellen: Autogas wird als GLP angeboten und ist entlang der Hauptverkehrsrouten gut verfügbar. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird überwiegend der Euronozzle-Adapter benötigt. Ein vollständiges europäisches LPG-Adapterset ist dennoch empfehlenswert.
Spanische Tauschflasche: Viele spanische Propan- und Butanflaschen besitzen den typischen Clip-on-Anschluss. Für Truma Gasfilter sowie DuoControl oder MonoControl wird normalerweise ein G.8-Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung und ein zum Flaschenventil passender Anschluss benötigt. Vor der Übernahme sollte der konkrete Flaschentyp geprüft werden.
Spanien kompakt
Notruf: 112
Polizei: 091
Guardia Civil: 062
Landesvorwahl: +34
Währung: Euro
Allgemeine Straßenmaut: Nur auf einzelnen Strecken
Umweltplakette: Für ausländische Fahrzeuge nicht erhältlich
Kennzeichenregistrierung: Je nach Umweltzone erforderlich
Fahrradträger-Warntafel: V-20-Tafel erforderlich
Freies Übernachten: Im Parkmodus örtlich möglich
Leinenpflicht: Je nach Region und Gemeinde
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Área de autocaravanas – Wohnmobilstellplatz
Área para autocaravanas – Wohnmobilstellplatz
Camping – Campingplatz
Área de servicio – Rast- oder Servicestation
Vaciado de aguas grises – Grauwasserentsorgung
Vaciado de aguas negras – Toilettenentsorgung
Agua potable – Trinkwasser
Llenado de agua – Wasser auffüllen
Lavado autoservicio – SB-Waschanlage
Lavado de camiones – Lkw-Waschanlage
Lavado de autocaravanas – Wohnmobilwäsche
Bombona de gas – Gasflasche
GLP – Autogas
Zona de Bajas Emisiones – Umweltzone
Playa canina – Hundestrand
🇨🇿 Tschechien - Stellplätze und Übernachten
Übernachten
Tschechien besitzt ein gut ausgebautes Netz aus Campingplätzen, einfachen Autocamps und zunehmend auch Wohnmobilstellplätzen. Besonders rund um Prag, im Riesengebirge, im Böhmerwald und in touristischen Regionen wie dem Böhmischen Paradies gibt es zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten.
Viele Campingplätze sind vergleichsweise günstig und bieten Strom, Frischwasser sowie Entsorgungsmöglichkeiten. Außerhalb der Hauptsaison können kleinere Plätze allerdings geschlossen sein. Öffnungszeiten sollten deshalb vor der Anfahrt geprüft werden.
Freies stehen und Parken
Wildcampen außerhalb ausgewiesener Plätze ist in Tschechien grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Übernachtung im parkenden Wohnmobil wird teilweise toleriert, wenn das Parken zulässig ist und das Fahrzeug vollständig im Parkmodus bleibt. Ein generelles Recht darauf besteht jedoch nicht.
Wer auf einem normalen Parkplatz übernachten möchte, sollte deshalb:
- die Beschilderung und örtliche Regelungen beachten
- keine Markise, Stühle oder andere Campingausstattung aufstellen
- keine Auffahrkeile verwenden, wenn dadurch ein Campingaufenthalt erkennbar wird
- nicht auf Waldwegen, Feldwegen, Wiesen oder Privatgrundstücken stehen
- bei Privatgrundstücken vorher die Erlaubnis des Eigentümers einholen
In Nationalparks, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsgebieten gelten strengere Regeln. Dort dürfen Wohnmobile nur auf öffentlichen Straßen, zugelassenen Parkplätzen und ausdrücklich ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Ein fehlendes Verbotsschild bedeutet in einem Schutzgebiet nicht automatisch, dass eine Übernachtung zulässig ist.
Unsere Empfehlung: Für eine ruhige und rechtlich eindeutige Übernachtung einen offiziellen Campingplatz, Wohnmobilstellplatz oder privaten Gastgeber nutzen.
Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsstationen findet man hauptsächlich auf Campingplätzen und speziellen Wohnmobilstellplätzen. Frei zugängliche kommunale Stationen sind noch nicht überall vorhanden.
Vor allem außerhalb der touristischen Regionen sollte die Versorgung deshalb rechtzeitig geplant werden. Einige Campingplätze ermöglichen gegen eine geringe Gebühr auch eine reine Ver- und Entsorgung ohne Übernachtung.
Grauwasser und Toiletteninhalt dürfen ausschließlich an geeigneten Entsorgungsstationen abgelassen werden.
Maut
Für die Benutzung der meisten tschechischen Autobahnen benötigen Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen eine elektronische Vignette. Maßgeblich ist die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs laut Fahrzeugpapieren. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle.
Für Anhänger oder Wohnwagen wird keine zusätzliche Vignette benötigt und ihr Gewicht wird nicht zum Gewicht des Zugfahrzeugs hinzugerechnet.
Die elektronische Vignette ist erhältlich für:
- einen Kalendertag
- zehn Tage
- 30 Tage
- ein Jahr ab dem gewählten ersten Gültigkeitstag
Die Standardpreise für 2026 betragen:
- 1 Tag: 230 CZK
- 10 Tage: 300 CZK
- 30 Tage: 480 CZK
- 1 Jahr: 2.570 CZK
Die Tagesvignette gilt ausschließlich am ausgewählten Kalendertag und endet um 23:59 Uhr. Sie ist keine 24-Stunden-Vignette.
Die Vignette sollte ausschließlich über den offiziellen staatlichen Onlineshop gekauft werden:
Zahlreiche Vermittlungsseiten verlangen zusätzliche Servicegebühren und sehen dem offiziellen Portal teilweise sehr ähnlich.
Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Wohnmobile mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen nehmen nicht am Vignettensystem teil. Für sie gilt auf mautpflichtigen Autobahnen und ausgewählten Fernstraßen das streckenabhängige elektronische Mautsystem MYTO CZ.
Das Fahrzeug muss vor der Benutzung mautpflichtiger Strecken registriert und mit einem kompatiblen elektronischen Fahrzeuggerät ausgestattet werden. Die Höhe der Maut richtet sich unter anderem nach:
- zurückgelegter Strecke
- Fahrzeuggewicht
- Anzahl der Achsen
- Schadstoffklasse
- CO₂-Emissionsklasse
Registrierung und weitere Informationen:
Wer nur gelegentlich durch Tschechien fährt, sollte prüfen, ob sich mautpflichtige Strecken sinnvoll umfahren lassen. Die Routenführung muss dabei auf das Gewicht und die Abmessungen des Wohnmobils abgestimmt werden.
Kennzeichenregistrierung
Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen wird die elektronische Vignette direkt mit dem Kennzeichen verknüpft. Beim Kauf müssen Kennzeichen, Zulassungsland, Antriebsart und erster Gültigkeitstag korrekt angegeben werden.
Eine zusätzliche Registrierung oder ein Aufkleber an der Windschutzscheibe ist nicht erforderlich. Vor der Einfahrt auf eine mautpflichtige Straße sollte die Gültigkeit online kontrolliert werden.
Ausländische Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind nicht automatisch von der Vignettenpflicht befreit. Für sie muss vor der Fahrt eine Befreiung beantragt werden.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden stattdessen im elektronischen MYTO-System registriert.
Umweltzonen
In Tschechien gibt es derzeit keine allgemein aktive Umweltzone, für die ausländische Wohnmobile eine Umweltplakette oder vorherige Umweltregistrierung benötigen. Auch für die Fahrt nach Prag ist keine Umweltplakette vorgeschrieben.
Fahrradträger
Ragt die Ladung mindestens einen Meter über den vorderen oder hinteren Fahrzeugumriss hinaus oder seitlich mindestens 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten, muss sie entsprechend gekennzeichnet werden. Bei einem üblichen, fahrzeugnah montierten Fahrradträger ist diese Grenze normalerweise nicht erreicht.
Reisen mit Hund
Für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt der Hund:
- einen Mikrochip
- einen gültigen EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung
Eine zusätzliche Fuchsbandwurmbehandlung ist nicht vorgeschrieben.
Eine landesweit einheitliche Leinenpflicht besteht nicht. Städte, Gemeinden, Nationalparks und Naturschutzgebiete können eigene Regelungen festlegen. Entsprechende Schilder sollten daher immer beachtet werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln können Leine und Maulkorb vorgeschrieben sein. Für Fahrten mit Bus, Bahn oder Straßenbahn sollte deshalb ein passender Maulkorb mitgeführt werden.
In Wald- und Schutzgebieten sollte der Hund zuverlässig kontrolliert und von Wildtieren ferngehalten werden. Während der Brut- und Setzzeit ist besondere Rücksicht erforderlich.
Unser Fazit
Tschechien ist ein abwechslungsreiches und vergleichsweise günstiges Reiseland für Wohnmobile. Historische Städte, Mittelgebirge, Nationalparks und zahlreiche kleinere Campingplätze ermöglichen sehr unterschiedliche Reiserouten.
Beim freien Übernachten sollte man zurückhaltend sein. Besonders in Nationalparks und geschützten Landschaftsgebieten gelten klare Einschränkungen, die auch ohne zusätzliches Verbotsschild wirksam sein können. Offizielle Camping- und Stellplätze sind deshalb die zuverlässigste Wahl.
Für unseren auf 3,5 Tonnen abgelasteten Grand California reicht auf den mautpflichtigen Autobahnen die elektronische Vignette. Sie ist günstig, schnell gekauft und direkt mit dem Kennzeichen verbunden. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen muss dagegen rechtzeitig die Registrierung im streckenabhängigen MYTO-System vorbereitet werden.
Wer im Winter in das Riesengebirge oder andere höher gelegene Regionen fährt, sollte Schneeketten dabeihaben. Zwischen dem 1. November und dem 31. März sind Winterreifen vorgeschrieben, wenn Schnee, Eis oder Reif auf der Straße liegen oder aufgrund der Wetterlage zu erwarten sind.
Gasversorgung
Tauschen oder befüllen: Deutsche Gasflaschen werden im tschechischen Tauschsystem normalerweise nicht angenommen. Einige spezialisierte Gashändler können ausländische Eigentumsflaschen befüllen, eine flächendeckende Möglichkeit besteht jedoch nicht. Für eine kurze Reise ist es am einfachsten, mit ausreichend gefüllten eigenen Flaschen einzureisen.
LPG-Tankstellen: Autogas ist in Tschechien weit verbreitet. Für fest eingebaute Gastanks und zugelassene Tankgasflaschen wird üblicherweise der Dish-Adapter benötigt. Dadurch ist die Gasversorgung für Wohnmobile mit Tankgas vergleichsweise unkompliziert.
Tschechische Tauschflasche: Tschechische Propan- und Butanflaschen gehören zum jeweiligen nationalen Tauschsystem. Für den Anschluss an Truma Gasfilter, MonoControl oder DuoControl wird ein zur Flasche passender Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung benötigt. Der genaue Anschluss sollte direkt beim Händler geprüft werden.
Unsere Empfehlung: Für eine normale Urlaubsreise eigene gefüllte Gasflaschen mitnehmen. Bei einer fest eingebauten Tankgasflasche genügt in der Regel der Dish-Adapter.
Tschechien kompakt
Notruf: 112
Polizei: 158
Feuerwehr: 150
Rettungsdienst: 155
Landesvorwahl: +420
Währung: Tschechische Krone, CZK
Autobahnvignette: Elektronisch, für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Maut über 3,5 Tonnen: Elektronisches MYTO-System
Kennzeichenregistrierung: Erfolgt beim Kauf der E-Vignette
Umweltplakette: Nicht erforderlich
Fahrradträger-Warntafel: Beim normalen Fahrradträger nicht erforderlich
Winterreifen: Vom 1. November bis 31. März bei winterlichen oder zu erwartenden winterlichen Straßenverhältnissen
Leinenpflicht: Abhängig von Gemeinde und Schutzgebiet
Fuchsbandwurmbehandlung: Nicht vorgeschrieben
LPG-Füllanschluss: Dish
Wichtige Links
Suchbegriffe für das Navi:
Karavanové stání – Wohnmobilstellplatz
Stellplatz pro obytná auta – Stellplatz für Wohnmobile
Obytné auto – Wohnmobil
Autokemp – Campingplatz für Fahrzeuge
Kemp – Campingplatz
Parkoviště pro karavany – Parkplatz für Wohnmobile und Wohnwagen
Servisní místo pro karavany – Servicestation für Wohnmobile
Výlevka chemického WC – Entsorgung für Chemietoiletten
Vypouštění šedé vody – Grauwasserentsorgung
Pitná voda – Trinkwasser
Čerpací stanice LPG – LPG-Tankstelle
Myčka nákladních vozidel – Lkw-Waschanlage
Myčka obytných vozů – Wohnmobilwäsche
Plynová láhev – Gasflasche